CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Umfassende Schuldrechtsreform
sollte jetzt insgesamt zurückgestellt werden
Berlin (ots)
Zur Ankündigung des Bundesministeriums der Justiz, die Gewährleistungsfristen auf zwei statt - wie ursprünglich geplant - auf drei Jahre anzuheben, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der heutige Rückzieher von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin war lange überfällig. Er belegt überdeutlich, wie unausgegoren der bislang von ihr vorgelegte "Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes" ist. Weitere Rückzieher werden folgen müssen, um den Schaden abzuwenden, der anderenfalls der deutschen Wirtschaft, aber auch der Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuches droht.
Der bisherige Entwurf des BMJ verdient das Prädikat "mangelhaft". Die Bundesregierung sollte ihn insgesamt beiseite legen und sich zunächst ausschließlich darauf beschränken, die zugrunde liegenden EU-Richtlinien in sämtlichen Punkten lediglich im Verhältnis 1:1 umzusetzen. Bei der Regelung des Zahlungsverzuges etwa schießt der Diskussionsentwurf des BMJ ebenfalls weit über das Ziel hinaus, indem ein Zinssatz von 9 % über dem Basiszins vorgesehen ist - 30 % mehr als in der entsprechenden EU-Richtlinie gefordert.
Allein die euphemistische Bezeichnung des bisherigen Entwurfs bietet keine ausreichende Gewähr für eine solide Modernisierung des Schuldrechts. Geboten ist gerade nicht der bislang an den Tag gelegte Aktionismus, sondern eine gründlichere Vorbereitung unter Beachtung des internationalen Rahmens und unter Einbeziehung von Wissenschaft und Praxis. Für einen "großen Wurf" sollte man eben auch genügend Anlauf nehmen.
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