CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Genetischer Fingerabdruck darf
nicht zum Tabu erhoben werden
Berlin (ots)
Zu der heute in Berlin vorgestellten Studie der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) über Rückfälligkeit und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle verdient eine eingehende und sorgfältige Prüfung. Schon auf den ersten Blick ist auffällig, dass Sexualstraftaten in der Regel von Tätern mit einer hohen kriminellen Vorbelastung begangen werden. Wenn 55 % der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs Verurteilten und fast 75 % der wegen Vergewaltigung Verurteilten bereits zuvor mindestens einmal, oft sogar mehrfach verurteilt worden sind, muss bereits bei diesen vorangegangenen Verurteilungen angesetzt werden.
Insbesondere sollte in Betracht gezogen werden, strafrechtliche Verurteilungen stärker als bislang zum Anlass zu nehmen, um für künftige Fälle einen genetischen Fingerabdruck der Täter zu speichern. Das Potenzial der DNA-Analyse, die sich inzwischen als geradezu unverzichtbares Beweismittel bewährt hat, sollte so umfassend wie möglich ausgeschöpft werden, um den Schutz der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten zu verbessern.
Der genetische Fingerabdruck darf nicht zum Tabu erhoben werden. In anderen Ländern, z.B. in Großbritannien und in den U.S.A., schüttelt man den Kopf über die deutschen Bedenkenträger. Die datenschutzrechtlichen Aspekte des ausschließlich der Identitätsfeststellung dienenden Verfahrens werden hierzulande vielfach hochstilisiert.
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