CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Weiß/Eichhorn: Union erreichte
entscheidende Nachbesserungen beim Heimgesetz
Berlin (ots)
Zur gestrigen Debatte um die Novellierung des Heimgesetzes im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, und der zuständige Berichterstatter, Gerald Weiß MdB:
Trotz einiger noch weiterhin geltender Bedenken haben CDU und CSU der Novelle des Heimgesetzes im Ausschuss zugestimmt. Dies war möglich, weil die Koalitionsfraktionen Verbesserungsvorschläge aus der Anhörung und von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen haben. So erreichte die CDU/CSU-Fraktion Zustimmung für ihr Anliegen, das Vertragsverhältnis zwischen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern und Heimen auf bis zu zwei Wochen nach dem Tod auszudehnen. Weil den Heimen nach dem Tod einer Bewohnerin oder eines Bewohners weniger Kosten entstehen, ermäßigt sich in diesen Fällen das Entgelt für diese zwei Wochen um den Wert der von dem Heimträger ersparten Aufwendungen. Damit wird verhindert, dass im Rahmen einer Quersubventionierung die übrigen Heimbewohner die Kosten übernehmen müssen, die noch nach dem Tod einer Heimbewohnerin oder eines Heimbewohners entstehen. Die neue Regelung entlastet also die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner finanziell.
Im Rahmen einer Übergangsvorschrift wurde auf Antrag der CDU/CSU eine Entlastung der Träger von Heimen beschlossen. Diese müssen sich immer öfter nach dem Tod von Bewohnerinnen und Bewohnern mit Angehörigen herumschlagen, die von den Heimen einen Teil des Heimentgeltes zurückfordern. Der Ansatz der Verwandten: Die Erhöhungen der Heimentgelte, die teilweise über 10 Jahre zurückliegen, waren aus formalen Gründen nicht statthaft. Deshalb soll es Rückzahlungen geben. Dies wird jetzt auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt. Für künftige Fälle wird auf die anstehende Reform des Schuldrechts im BGB verwiesen.
CDU und CSU wollten eine Differenzierung des Heimentgeltes ermöglichen. So sollten die Heime je nach Art des bereitgestellten Zimmers oder nach dem Zeitpunkt des Bezugs differenzierte Preise nehmen können. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit im Ausschuss abgelehnt, so dass eine Differenzierung nur eingeschränkt möglich ist. Die CDU/CSU-Fraktion bedauert dieses Mehrheitsvotum, weil damit eine Chance vertan wurde, auf die Differenzierungswünsche der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner einzugehen.
Da die beiden angesprochenen Anliegen der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss eine Mehrheit fanden, haben CDU und CSU trotz Bedenken im Detail der Novelle des Heimgesetzes zugestimmt, weil die Rechtsstellung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und der Heimaufsicht gestärkt wurde. Zu Recht darf sich das novellierte Gesetz jedoch nicht mehr "Heimbewohnerschutzgesetz" nennen, denn der Verbraucherschutz im Interesse der Heimbewohner ist lediglich unvollkommen und halbherzig umgesetzt worden.
Durch die erfolgreichen Initiativen der CDU/CSU konnte allerdings auf wichtigen Feldern Rechtssicherheit und ein vernünftiger Interessenausgleich hergestellt werden.
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