CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schnieber-Jastram/Laumann: Reförmchen in
Trippelschritten - der Bundesregierung fehlt bei der Reform des
Arbeitsförderungsgesetzes der Mut zum großen Wurf
Berlin (ots)
Zu den heute vom Bundesarbeitsminister vorgestellten Eckpunkten zur Reform des Arbeitsförderungsrechts (SGB III) erklären die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Birgit Schnieber-Jastram MdB, und der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Der Unterschied zwischen den Vorstellungen der Regierung und dem Konzept der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Reform des Arbeitsförderungsgesetzes ist offensichtlich: Während in unserem Antrag die Steigerung der Effizienz bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen an erster Stelle steht, finden sich im Eckpunktepapier der Regierung erst zuletzt einige unzureichende Vorschläge hierzu. Während sich die Bundesregierung in einem Sammelsurium von unüberschaubaren Einzelaktionen verstrickt, hat die Union ein schlüssiges Konzept vorgestellt:
- Freisetzung von Mitteln für verbesserte Vermittlungschancen Erwerbsloser durch größere Effizienz, optimierte Zielgruppen-orientierung und Dezentralisierung.
- Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, u.a. durch Verlagerung der Kosten arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in den Bundeshaushalt.
- Ausbau der Hilfsangebote, stärkere regionale Bezogenheit der Arbeitsmarktpolitik statt Zentralisierung und konsequentes Vorgehen gegen Arbeitsunwillige.
Die vom Bundesarbeitsminister vorgestellten Eckpunkte zur Reform des Arbeitsförderungsrechts sind hingegen konzeptionslos und ungenügend. Einige Beispiele:
Zu einer möglichen Absenkung des Beitragsatzes in der Arbeitslosenversicherung schweigt der Minister. Die Union hält - ebenso wie die Grünen - eine Absenkung des Versicherungsbeitrages für machbar, um so Arbeitnehmer und Arbeitgeber von den zu hohen Lohnnebenkosten zu entlasten.
Die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden nur für einen eng umgrenzten Personenkreis gelockert. Dies reicht nicht aus, um die positiven Effekte der Zeitarbeit auf den Arbeitmarkt auszuschöpfen, wie es andere europäische Länder uns vorgemacht haben.
Die Stärkung der einzelnen Arbeitsämter vor Ort kommt viel zu kurz. Wir wollen die Landesarbeitsämter verschlanken und im Gegenzug den einzelnen Arbeitsämtern mehr Entscheidungsmöglichkeiten zuweisen.
Sicher, unter den unzähligen Einzelmaßnahmen des Eckpunktepapiers des Ministers sind auch brauchbare Vorschläge: Etwa die Vereinfachung der Förderung durch Sozialplanzuschüsse, die gesetzliche Fixierung der Jobrotation und die Stärkung ehrenamtlichen Tätigkeiten sind Zielvorstellungen, die die Union mitträgt.
Dennoch: Trotz einiger vertretbarer Ansätze sind die Eckpunkte des Bundesarbeitsministers zur Reform der Arbeitsförderung nur weitverästeltes und konzeptionsloses Stückwerk! Wichtige Elemente einer notwendigen Strukturreform fehlen. Mit diesem Konzept wird es der Bundesregierung nicht gelingen, die Sozialversicherungsbeiträge unter die von ihr selbst gesetzte Grenze von unter 40 % zu senken. Ob die Vorschläge der Regierung dazu beitragen werden, den Abbau der Erwerbslosigkeit über die demographisch bedingte Reduzierung von rd. 250.000 Personen im Jahr voranzutreiben, ist ebenfalls höchst fraglich.
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