Flosbach: SPD redet nur von der Bekämpfung der Steuerhinterziehung - die Union handelt
Berlin (ots)
Die SPD hat angekündigt, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zum zentralen Wahlkampfthema zu machen. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach:
"Die SPD hinkt beim Thema Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der Steuerflucht hoffnungslos hinterher. Es ist der verzweifelte Versuch der SPD, auf einen längst fahrenden Zug aufzuspringen.
Die Union ist seit Beginn der Wahlperiode konsequent gegen Steuerhinterziehung und Steuerflucht vorgegangen. Während die SPD nur redet, haben wir gehandelt: So haben Union und FDP die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Steuerliche Schlupflöcher wurden gestopft, missbräuchliche Gestaltungen nach und nach beseitigt - wie etwa die Cash-GmbH bei der Erbschaftsteuer.
Auf internationaler Ebene haben wir bilaterale Abkommen mit 36 Staaten geschlossen, um den geltenden OECD-Standard - Informationsaustausch auf Ersuchen - durchzusetzen. Speziell mit den USA haben wir eine neue Art von Abkommen auf den Weg gebracht, mit dem - weitergehend als bisher - sogar ein automatischer Informationsaustausch verankert wird. Dieser soll Vorbild für die weitere Entwicklung auf EU-Ebene und weltweit sein.
Durch das von uns vorgelegte Steuerabkommen mit der Schweiz, welches am rot-grün dominierten Bundesrat gescheitert ist, hätten wir auf einen Schlag alle deutschen Steuersünder in der Schweiz erwischt. Es wären - auch bei verjährten deutschen Steuerforderungen - 21 Prozent bis 41 Prozent des Vermögens eingezogen worden, bei Erbschaften sogar 50 Prozent.
Bei der Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen großer internationaler Konzerne nimmt Deutschland eine führende Rolle ein. Bundesfinanzminister Schäuble hat dieses Thema bereits vorangetrieben, als die SPD es noch gar nicht als Problem erkannte. Unter maßgeblicher Unterstützung der unionsgeführten Bundesregierung hat die OECD einen Aktionsplan gegen Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer vorgelegt, der jetzt nach und nach umgesetzt wird.
Die SPD und ihr Kanzlerkandidat Peer Steinbrück lenken mit der Kampagne gegen Steuerhinterziehung von ihrem eigenen Versagen ab. Unter dem früheren Bundesfinanzminister Steinbrück war hier weitgehend Stillstand. Die Ehrlichkeit würde es gebieten, dass Herr Steinbrück zunächst bilanziert, was er selbst als früherer Bundesfinanzminister erreicht hat. Außer seinen wirkungslos verpufften Drohungen, die "Kavallerie" ausreiten zu lassen, herrscht hier Fehlanzeige."
Hintergrund:
1. Bekämpfung der Steuerhinterziehung
SPD, Grüne und Linke reklamieren bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung die Meinungsführerschaft für sich. Die Fakten sprechen eine andere Sprache:
- Durch das Jahressteuergesetz 2009 - noch unter der Großen Koalition - wurde die Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängert.
- Die jetzige Koalition aus CDU/CSU und FDP hat 2011 dafür gesorgt, dass die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft wurden:
-Straffreiheit erlangt nur noch, wer vollständig alle Teile der Steuerhinterziehung aufdeckt, sich also nicht nur "scheibchenweise" offenbart. -Auch ist die zeitliche Grenze, bis zu der sich ein Steuersünder den Behörden offenbart haben muss, früher als bisher angesetzt: Künftig muss die Selbstanzeige bereits erfolgt sein, bevor eine Prüfungsanordnung des Finanzamts raus ist. -Die Straffreiheit tritt nur ein, wenn die Steuern innerhalb der ihm vom Finanzamt gesetzten Frist nachentrichtet werden. Die "Rechnung", die dem Steuersünder präsentiert wird, beinhaltet - bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zurück - die hinterzogenen Steuern und Zinsen von 6 Prozent p.a. Hinzu kommt, wenn das hinterzogene Vermögen 50.000 Euro übersteigt, eine Strafgebühr von 5 Prozent der jeweiligen einzelnen verkürzten Steuer.
- Zusammen mit den Ländern und Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis werden wir prüfen, inwieweit eine noch weitergehende Verschärfung der Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige sinnvoll und möglich ist. Eine entsprechende Passage wurde auch in das Regierungsprogramm der CDU Deutschlands aufgenommen.
- Wichtig sind auch die bilateralen Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen, Informationsaustauschabkommen), mit denen der OECD-Standard für den Austausch von steuerlich relevanten Informationen verankert worden ist. Der OECD-Standard, den Deutschland mit den anderen Staaten nach und nach umgesetzt hat, sieht eine Information "auf Ersuchen" vor. In der laufenden Wahlperiode sind 36 solcher bilateraler Abkommen abgeschlossen werden. Der frühere Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) hat es lediglich auf 6 gebracht.
- Zusammen mit fünf anderen europäischen Staaten hat Deutschland vereinbart, bei der Vereinbarung eines erweiterten automatischen Informationsaustauschs, der sich auf alle Kapitaleinkünfte erstreckt, voranzugehen. Dieser Standard soll EU- und weltweit etabliert werden.
- Vorbild für den automatischen Informationsaustausch ist das sog. FATCA-Abkommen, welches fünf europäische Staaten (jeweils separat) mit den USA geschlossen haben. Durch das Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, steuerrelevante Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig auszutauschen. In Deutschland haben wir das Umsetzungsgesetz zu diesem völkerrechtlichen Vertrag am 27. Juni 2013 im Bundestag verabschiedet.
2. Steuervermeidungsstrategien großer internationaler Konzerne
International verfolgt die Union konsequent die Linie, Steueroasen auszutrocknen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen zu unterbinden. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat sich mit seinem britischen und dem französischen Kollegen an die Spitze einer Bewegung gesetzt, die entsprechende Arbeiten vorantreibt.
Bereits auf dem G8-Gipfel in Lough Erne vom 17.-18. Juni 2013 haben die Staats- und Regierungschefs ihre Unterstützung für die laufenden Arbeiten der OECD zu "Base Erosion and Profit Shifting - BEPS" (Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und Gewinnverschiebungen) erklärt. Die G8 setzten damit ein klares Zeichen gegen aggressive Steuergestaltungen multinationaler Konzerne, die Steuervermeidung zum Ziel haben.
Die OECD hat inzwischen ihren Aktionsplan zu BEPS ausgearbeitet (unter maßgeblicher Unterstützung der deutschen Bundesregierung) und im Juli 2013 vorgelegt. Dieser wurde von den G20-Finanzministern im Rahmen des Treffens am 19./20. Juli 2013 gebilligt. Es handelt sich um einen Katalog von 15 Maßnahmen, auf dessen Grundlage bis Ende 2015 wirksame und international abgestimmte Regelungen gegen BEPS erarbeitet werden sollen.
Beispielsweise ist im Bereich der digitalen Wirtschaft (E-Commerce) eine Besteuerung der erheblichen und immer größer werdenden Gewinne sicherzustellen.
Zudem sollen Regelungen entwickelt werden, um sog. hybride Gestaltungen zu unterbinden. Gemeint sind verschiedene Möglichkeiten der internationalen Nichtbesteuerung durch Gestaltungen, bei denen ein Sachverhalt von zwei Staaten unterschiedlich steuerlich qualifiziert wird. Durch solche Gestaltungen können multinationale Unternehmen eine verringerte Besteuerung ihrer Gewinne bewirken.
Bekannt sind etwa Modelle, bei denen verbundene Unternehmen im Ausland Zinsaufwand geltend machen können, während die entsprechenden Einnahmen in Deutschland als steuerfreie Dividenden behandelt werden. Hier ist die Koalition von CDU/CSU und FDP auf nationaler Ebene bereits tätig geworden. Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist diese Möglichkeit beseitigt worden.
Was den Aktionsplan angeht, so sollen einige Regelungen bereits im kommenden Jahr 2014 vorgelegt werden, andere bis 2015. Die Union setzt sich dafür ein, diese Regelungen jeweils zeitnah umzusetzen.
Das Regierungsprogramm der CDU Deutschlands für die kommende Legislaturperiode hält als Ziel ausdrücklich fest: Internationale Großkonzerne sollen angemessen besteuert werden. Wer in Deutschland wirtschaftlich aktiv ist, soll hier auch Steuern zahlen. Einem überzogenen und aggressiven Ausnutzen von Unterschieden in den Steuersystemen der verschiedenen Länder ist entgegen zu wirken.
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