CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy: Ein Ja zur Reform - aber so
nicht!
Berlin (ots)
Zu den heutigen Beschlüssen im parlamentarischen Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über eine Reform des Wohnungsbaurechts erklärt der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB:
Die rot-grüne Koalition hat unter erheblichem Zeitdruck in den Ausschüssen heute die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass am Freitag der Bundestag die Reform des Wohnungsbaurechts abschließend beraten wird. Kehrseite des rot-grünen Jubels: Die Wohnungsbautätigkeit wurde durch unkoordiniertes Handeln im Miet,- Steuer- und Eigenheimgesetz an die Wand gefahren. Aus dem notwendigen wohnungspolitischen Gleitflug wurde ein Sturzflug mit Crash, in den 3 ersten Monaten 2001 ging die Zahl der Baugenehmigungen um 24% zurück. Die Wohnkosten liegen in der Preistreiber- Spitzengruppe.
Notwendigkeit und Dringlichkeit einer umfassenden Reform des seit 1956 in seinen Grundzügen weitgehend unverändert gebliebenen Rechts des sozialen Wohnungsbaus sind unbestritten. Auch einige inhaltliche Reformschritte können von der CDU/CSU mitgetragen werden, wie etwa die Abschaffung der Kostenmiete beim Neubau von Sozialwohnungen, die Aufwertung der Wohnungsbestandsförderung, die Schaffung ausgewogener Bewohnerstrukturen, der Erwerb von Belegungsrechten, die Stärkung des kosten- und flächensparenden Bauens, die Stärkung der kommunalen Mitverantwortung, die Einräumung größerer Länderflexibilität bei Erhalt der Bundeskompetenz. Das zur Verabschiedung anstehende Gesetz kann hier bekanntlich auf wichtige Vorarbeiten in der letzten Wahlperiode - ein Reformanlauf war 1998 aus vordergründig wahltaktischen Motiven heraus an der roten Bundesratsmehrheit gescheitert - sowie auf die Leitlinien-Vorgaben einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der auch die CDU/CSU-regierten Länder mitwirkten, aufbauen.
In zwei nachträglichen Korrekturen des Regierungsentwurfs sieht die CDU/CSU auch von ihr eingebrachte Forderungen berücksichtigt:
- Die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums soll künftig schon bei Familien mit 2 Kindern (statt wie bisher 3 Kindern) einsetzen.
- Der Verzicht auf eine Zusammenlegung der Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten bei Wegfall der Abstufung nach Baujahrgängen dokumentiert das Eingeständnis, dass dieser Vorschlag teils zu erheblichen Mietpreissteigerungen für Mieter im Sozialwohnungsbestand, teils zu Einnahmeausfällen in der Wohnungswirtschaft geführt hätte.
Rot-Grün hat im übrigen alle weiteren konstruktiven Anträge der CDU/CSU abgebügelt. Dies gilt leider auch für unser zentrales Anliegen, die Mindestbeteiligung des Bundes an der sozialen Wohnungsbauförderung von 450 Mio. DM (230 Mio. EURO) auf 1 Mrd. DM (500 Mio. EURO) anzuheben, unter Verzicht auf eine Auflockerung der Zweckbindung von Darlehens- Rückflussmitteln.
Rot-Grün muss sich daran erinnern lassen, dass sie in ihrer Oppositionszeit die finanzielle Verantwortung des Bundes, die in den Bundeshaushalten der 90er Jahre überwiegend zwischen 2 und 4 Mrd. DM jährlicher Verpflichtungsrahmen und damit erheblich über dem gesetzlichen Mindestrahmen lag, stets für zu niedrig gehalten hatte und daraus noch im letzten Bundestagswahlkampf programmatische Zusagen über eine gesetzliche Verstetigung der Bundesfinanzhilfen auf einem Mindestniveau von 1 bis 2 Mrd. DM jährlich herleitete. Fakt ist auch, dass die neue Bundesregierung diese Versprechungen gebrochen hat und die Mittel für den sozialen Wohnungsbau seit Regierungsübernahme drastisch zusammengestrichen hat. Der jährliche Verpflichtungsrahmen wurde von 1,35 Mrd. DM in 1998 auf inzwischen 450 Mio. zurückgeführt, die Sollansätze in den jeweiligen Bundeshaushalten von 2,9 Mrd. DM in 1998 auf 1,3 Mrd. DM in 2002. Bei gleichzeitig erwarteten Darlehensrückflüssen des Bundes in Höhe von über 1,6 Mrd. DM hat Rot-Grün aus der sozialen Wohnungsbauförderung sogar ein Überschussmodell für den Bund gemacht.
Die finanzielle Unterdotierung lässt sich trotz regional teilweiser entspannter Wohnungsmärkte und Leerstandsprobleme insbesondere in den neuen Bundesländern nicht vereinbaren mit den an das Reformkonzept geknüpften neuen Aufgabenstellungen und dem wirksamen Einsatz der vor allem um die Bestandsförderung und den Erwerb von Belegungsrechten erweiterten Instrumente. Die CDU/CSU sagt deshalb Nein zum rot-grünen Täuschungsmanöver.
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