CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Will Rot-Grün
Verschlechterungen bei der Aussiedleraufnahme durch die Hintertür?
Berlin (ots)
Anlässlich der ersten Beratung des von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurfes eines "Spätaussiedlerstatusgesetzes" erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Erfüllung von Integrationserfordernissen und Hilfe bei der Integration haben für die CDU/CSU-Fraktion Vorrang vor weiteren Restriktionen bei der Aussiedler-Aufnahme. Wir befürworten auch weiterhin bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den ungehinderten Zuzug von deutschen Spätaussiedlern im Wege des geregelten Aufnahmeverfahrens. Wir drücken damit unsere Solidarität mit einer Schicksalsgruppe aus, deren Aufnahme in Deutschland einer historischen Verpflichtung entspricht. Wir wollen auch an der Annahme eines generellen Kriegsfolgenschicksals der Russlanddeutschen festhalten.
Allerdings bereiten uns zum Teil mangelnde Deutschkenntnisse bei den häufig nichtdeutschen Ehegatten, Abkömmlingen und weiteren Familienangehörigen Sorge. Denn die Deutsch-Sprachkenntnisse haben eine hohe Bedeutung für eine möglichst rasche und konfliktfreie Integration hierzulande. Aus diesem Grunde müssen die Aussiedler und ihre Familienangehörigen bereits in ihren Herkunftsländern Gelegenheit haben, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern bzw. zu erwerben. Die Bundesregierung, die die Koalitionsfraktionen mit dem Entwurf eines Spätaus-siedler-Statusgesetzes vorschickt, ist gerade aufgefordert, diese Probleme zu lösen. Sie soll für ein flächendeckendes Sprachkursnetz in den Herkunftsländern ebenso sorgen wie für eine geeignete Sprachförderung in Deutschland.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht lediglich weitere Verschärfungen des Aufnahmeverfahrens der Spätaussiedler vor. Zunächst gibt sich der Entwurf den Anschein, als solle lediglich auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom Oktober letzten Jahres zum Bestätigungsmerkmal Sprache bei den Antragstellern geantwortet werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf sozusagen im Geleitzug dieser Änderung weitere Restriktionen bei der Aussiedleraufnahme vor. Diese werden als "Klarstellungen" qualifiziert. Ob es sich lediglich um Klarstellungen oder tatsächlich um substantielle Verschlechterungen handelt, wird insbesondere die Beratung des Gesetzentwurfes in den Ausschüssen ergeben.
Was jedoch politisch bedenklich, erklärungsbedürftig und für die betroffenen Aussiedler verunsichernd sein dürfte, ist die Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf noch vor der bevorstehenden Veröffentlichung der Empfehlungen der Zuwanderungskommission der Bundesregierung vorgelegt wird. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit mehrfach erklärt, sie wolle erst dann konkrete Positionierungen in der Zuwanderungsfrage vornehmen und entsprechende Initiativen ergreifen, wenn die Zuwanderungskommission ihre Empfehlungen ausgesprochen habe. Jetzt schickt die Bundesregierung die Koalitionsfraktionen mit einem Gesetzentwurf vor. Dieses Verfahren entwertet die Arbeit der Zuwanderungskommission und führt bei den betroffenen Spätaussiedlern und den deutschen Volksgruppen in den Aussiedlungsgebieten zu weiterer Verunsicherung. Denn die Spätaussiedler und die deutschen Volksgruppen in den Aussiedlungsgebieten dürfen wie andere Zuwanderer auch erwarten, dass sie sachgerecht in neuen Integrationskonzepten berücksichtigt werden.
Außerdem ist die Frage erlaubt, ob es außer den Spätaussiedlern noch andere Gruppen von Zuwanderern gibt, die noch vor den Empfehlungen der Zuwanderungskommission Benachteiligungen durch in letzter Minute eingebrachte Einzelgesetze hinnehmen müssen? Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen einen Gesetzentwurf vor, ohne eine schlüssige Begründung zu liefern, warum diese Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen müssen und warum nicht erst die Empfehlungen der Zuwanderungskommission abgewartet werden können. Hieraus kann man zwei Schlussfolgerungen ziehen: Entweder trauen die Koalitionsfraktionen den Empfehlungen der Zuwanderungskommission nicht. Oder aber: hier soll ganz gezielt eine bestimmte Gruppe, nämlich die der Aussiedler, Verschlechterungen durch die Hintertür erfahren.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original content of: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, transmitted by news aktuell