CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Bundesregierung hat
europäische Harmonisierung des Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts
verschlafen!
Berlin (ots)
Anlässlich der von der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzten öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestags zu den Konsequenzen der von der Bundesregierung geplanten ersatzlosen Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind nicht nur von rechtspolitischem, sondern vor allem von wirtschaftspolitischem Interesse. Deshalb muss sich der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages mit diesen Fragen beschäftigen und den Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre berechtigten Anliegen vorzutragen und geprüft zu sehen.
Es geht hierbei insbesondere um drei Fragestellungen:
1.Ist der mittelständische Facheinzelhandel rechtlich und tatsächlich in der Lage, ausreichend interessante Kundenbindungssysteme zu entwickeln, um im Wettbewerb mit den Ketten und Konzernen mithalten zu können.
2.In welcher Weise können Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb national und europäisch nach Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung verbessert werden?
3.Was kann die Bundesregierung tun, um eine EU-weite Harmonisierung im Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht zu erreichen?
Auch künftig müssen irreführende Preisgestaltung verhindert und verhandlungsschwächere Kunden vor Übervorteilung geschützt werden. Es kann nicht Sinn einer modernen Verbraucherschutzpolitik sein, wenn unerfahrene oder verhandlungsschwächere Kunden durch eine irreführende Werbung mit Zugaben und Rabatten zu nachteiligen Vertragsabschlüssen verleitet werden oder leistungsfähige kleine und mittlere Wettbewerber des Facheinzelhandels oder des Handwerks Gefahr laufen, trotz preislich oder qualitativ besserer Angebote vom Verbraucher nicht mehr wahrgenommen zu werden, weil Großunternehmen ihre neuen Kundenbindungssysteme zum Verdrängungswettbewerb gegen die Kleinen ausnutzen.
Die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung machen die dringend notwendige und seit langem überfällige europäische Harmonisierung des Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts unverzichtbar. Mit der bloßen Aufhebung der nationalen Beschränkungen ohne eine gleichzeitige, entschlossene Initiative zur Schaffung EU-weiter Mindeststandards für den fairen Wettbewerb im Handel leistet die Bundesregierung einer gefährlichen Abwärtsspirale Vorschub, die Verbraucher und Mittelstand gefährden. Die Bundesregierung hat es verschlafen, zeitgleich mit der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung europäische Standards auf den Weg zu bringen, die sich an dem hohen Schutzniveau von deutschem UWG und GWB orientieren.
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