CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz: Religionsunterricht muß
ordentliches Lehrfach bleiben
Berlin (ots)
Aus Anlaß der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu der Normenkontrollklage gegen die Einführung des Faches "LER" an den Schulen Brandenburgs erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Das Brandenburgische Schulgesetz sieht das Fach "Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde" als Pflichtfach vor; es wird damit als Ersatz für den Religionsunterricht vorgeschrieben, der nicht mehr als ordentliches Lehrfach angeboten wird.
Dagegen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Normenkontrollklage erhoben; zudem haben Eltern, Schüler, Bistümer und die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Das Schulgesetz Brandenburgs verstößt insofern gegen das Grundgesetz, als der Staat nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 Religionsunterricht als ordentliches Pflichtfach anbieten muß. Das Fach LER ist in diesem Sinne kein Religionsunterricht; das Land Brandenburg darf seine Schüler nicht generell zur Teilnahme verpflichten; dies kommt allenfalls für diejenigen in Betracht, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
Mit der Absicht des Faches LER, die Schüler "bekenntnisfrei" und "religiös und weltanschaulich neutral" zu unterrichten grenzt das Brandenburgische Schulgesetz tatsächlich die Kirchen und alles Religiöse aus. Ethische und religiöse Werte lassen sich nicht ohne Bekenntnis zu Werten vermitteln - und nicht dadurch, daß sich die Schule dabei auf das reine religionskundliche Wissen beschränkt.
Die Unionsfraktion sieht im Brandenburgischen Schulgesetz eine Beschneidung der religiösen Kompetenz der Kirchen, dies augenscheinlich mit dem Ziel, die pädagogische Bedeutung des Religionsunterrichts in ganz Deutschland herabzustufen. Deshalb fordern wir ein, den Religionsunterricht zumindest als Wahlpflicht-Fach - also gleichberechtigt mit den übrigen Unterrichtsfächern - in das Brandenburgische Schulgesetz aufzunehmen, wie es das Grundgesetz vorschreibt.
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