CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rachel: Langzeitstudiengebühren-Urteil
ist Ohrfeige für Bulmahn
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Gebühren für Langzeitstudenten erklärt der Obmann für Bildungs- und Forschungspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Rachel MdB:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Langzeitstudiengebühren an den Hochschulen ist eine deutliche Ohrfeige für die Politik der Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD). Das Bundesverwaltungsgericht hatte auf Grund einer Klage von Studenten entschieden, dass Studiengebühren von 1.000,- Mark pro Semester für sogenannte Langzeitstudenten zulässig sind, da die Regelstudienzeit ausreiche, um ein Studium abzuschließen.
Demgegenüber hatte die rot-grüne Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag schriftlich versprochen, die Erhebung von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz des Bundes auszuschließen. Erst unlängst hatte sich Bildungsministerin Bulmahn erneut für ein Studiengebührenverbot im HRG ausgesprochen. Die CDU/CSU-Fraktion hat bislang immer einem bundesgesetzlichen Verbot von Studiengebühren widersprochen, da es einen unzulässiger Eingriff in die Rechte der Bundesländer darstellt, die ganz überwiegend für die Finanzierung der Hochschulen nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zuständig sind.
Bildungsministerin Bulmahn ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in ihrem Vorhaben, Studiengebühren generell zu verbieten, gescheitert. Eine weitere Pleite der rot-grünen Bildungspolitik.
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