Brinkhaus: Selbstanzeige muss auch nach Verschärfung handhabbar bleiben
Berlin (ots)
Am heutigen Donnerstag wollen die Finanzminister der sechzehn Bundesländer einen Vorschlag zur Verschärfung der Selbstanzeige vorlegen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus:
"Die Länderfinanzminister wollen an der Selbstanzeige festhalten. Das ist richtig. Die Selbstanzeige ist nach wie vor das effektivste Mittel, um an das Geld der Steuerhinterzieher heranzukommen. Es hat sich in der Vergangenheit deutlich gezeigt: Die Selbstanzeige bringt Bund und Ländern ein Zigfaches mehr an Einnahmen, als das durch die Steuer-CDs der Fall ist.
Die Union hat in der letzten Wahlperiode bereits für eine deutliche Verschärfung der Selbstanzeige gesorgt. Nun geht es uns darum, die Selbstanzeige zu justieren. Ein Zocken nach dem Motto, erst wird hinterzogen und wenn es eng wird, greift man zur Selbstanzeige, darf es nicht geben.
Wichtig ist uns dabei: Die Selbstanzeige muss auch in Zukunft handhabbar bleiben. Wenn wir die Hürden so hoch ziehen, dass keiner sie mehr erfüllt, dann ist nichts gewonnen. Außerdem müssen wir aufpassen, nicht jedes Fehlverhalten zu kriminalisieren. Gerade für Massenverfahren wie Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen muss es eine praktikable Lösung geben.
Hintergrund:
Die Fachkonferenz der Finanzminister der sechzehn Bundesländer (Finanzministerkonferenz - FMK) will heute erste Vorschläge zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige vorlegen. Mit einem endgültigen Ergebnis ist vermutlich erst auf der Jahres-FMK am 8./9. Mai 2014 zu rechnen.
Im Gespräch ist zum Beispiel, den Zeitraum, für den ein Steuerkrimineller seine Einkünfte in die Vergangenheit zurück erklären muss, von fünf Jahren auf zehn Jahre zu verlängern. Auch wird diskutiert, den "Strafzuschlag" von 5 Prozent auf die hinterzogene Summe zu erhöhen.
Die unionsgeführte Koalition hat bereits 2011 für eine Verschärfung der Selbstanzeige gesorgt. Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurden unter anderem folgende Regelungen eingeführt:
- Straffreiheit tritt nur noch dann ein, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten zutreffend nacherklärt werden. Das heißt ein scheibchenweises Herausrücken mit der Wahrheit, je nachdem, welche Taten entdeckt zu werden drohen, reicht nicht mehr aus.
- Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Selbstanzeige noch möglich ist, wurde vorverlegt. Bereits ab Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung ist die Straffreiheit ausgeschlossen.
- Ab einer hinterzogenen Summe von mehr als 50.000 Euro tritt die Straffreiheit nur noch ein, wenn zusätzlich zu den nachentrichteten Steuern und den Zinsen von 6 Prozent pro Jahr ein Zuschlag von 5 Prozent auf die hinterzogene Summe gezahlt wird.
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