CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hüppe: Union fordert bundeseinheitliche
Standards für methadongestützte Behandlung
Berlin (ots)
Der drogenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe MdB, erklärt:
Einheitliche Mindeststandards für die psychosoziale Begleitung in der methadongestützten Behandlung sind längst überfällig. Eine jetzt eingegangene Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage zur Methadon-gestützten Behandlung macht deutlich, dass die Bundesregierung weder einen Überblick über die genaue Zahl der Substituierten hat, noch Klarheit hinsichtlich der Finanzierung der substitutionsgestützten Therapie in den einzelnen Bundesländern oder deren Umfang und Qualität herstellen kann.
Noch immer fehlt eine bundesweit verbindliche Definition der rechtlich erforderlichen psychosozialen Begleitung bei der Methadon-gestützten Behandlung.
Weder steht fest, wie regelmäßig die psychosoziale Begleitung erfolgen soll, noch gibt es Qualitätsmaßstäbe, noch eine einheitliche Finanzierung. So weiß der substituierte Patient nicht, worauf genau er einen Anspruch hat.
Umso unverständlicher ist dies vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung immer wieder die Wichtigkeit der psychosozialen Begleitung bei der methadongestützten Behandlung beschworen hat. Zudem weisen Fachleute der Suchtkrankenverbände immer wieder auf diese Regelungslücke hin.
Bei der Festlegung der Behandlungskriterien müssen hohe Anforderungen an die Qualität gestellt werden. Schließlich stellt die psychosoziale Behandlung die eigentliche Therapie dar, und das Substitutionsmittel soll dem Patienten nur den Zugang zur Therapie ebnen. Am Ende soll, wenn auch oft langfristig, die Drogenfreiheit als Therapieziel stehen.
Eine reine Suchtstoffversorgung hingegen würde lediglich eine Ruhigstellung des Patienten bedeuten und seine Sucht aufrechterhalten.
Zudem vermindert eine regelmäßige psychosoziale Begleitung die Risiken eines Methadonmißbrauchs. Zum Gesundheitsschutz des Patienten tritt somit auch die Vorbeugung gegen den Drogentod in Zusammenhang mit dem Methadonschwarzmarkt.
Eine für den Hilfesuchenden verläßliche, bundesweit zugängliche substitutionsgestützte Therapie hat zur Voraussetzung, dass die Kostenträgerschaft eindeutig geklärt ist. Hierzu leistet die Bundesregierung keinen Beitrag, sondern muß jetzt eingestehen, über die Kostenstruktur der psychosozialen Begleitung bei der methadongestützten Behandlung nicht einmal informiert zu sein.
Angesichts der Chancen, durch eine qualifizierte Substitutions-behandlung Menschen helfen zu können, und angesichts der hohen Zahl von mittlerweile etwa 50 000 Substituierten muß die Bundesregierung statt vollmundiger Beschwörungen endlich ein umfassendes Konzept zur bundesweiten Regelung der psychosozialen Begleitung vorlegen.
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