Nüßlein: Energiewende geht nur mit den Menschen
Berlin (ots)
Bundestag beschließt Länderöffnungsklausel für Mindestabstände bei Windenergieanlagen
Der Deutsche Bundestag hat heute parallel zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch beschlossen. Sie ermöglicht den Ländern die Festlegung von Mindestabständen zu Windenergieanlagen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:
"Die umfassende Reform des EEG schafft die Voraussetzung für einen weiterhin verlässlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bezahlbaren Preisen. Die Energiewende gelingt aber nur, wenn die Menschen auch voll hinter ihr stehen. Die Politik darf vor den Bedenken und Ängsten der vom Ausbau der Erneuerbaren unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht die Augen verschließen. Dies gilt insbesondere bei der Windenergie. Deshalb führen wir mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch ein wirksames Instrument ein, mit dem die Interessen der Anwohner und die Erfordernisse der Energiewende zu einem besseren Ausgleich gebracht werden können. Die Länder haben künftig die Möglichkeit, Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung festzulegen und dabei regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Gleichzeitig kann der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter vorangehen. Entscheidend ist, dass die Länder mit diesem neuen Instrument verantwortungsbewusst umgehen. Der bereits vorliegende bayerische Gesetzentwurf, mit dem die Länderöffnungsklausel genutzt werden soll, zeigt, dass dies vollauf möglich ist: Er sieht nämlich die Möglichkeit vor, dass die Kommunen durch Bebauungsplan und damit in einem demokratischen und transparenten Verfahren von den Mindestabständen abweichen können. Der kommunale Handlungsspielraum wird dadurch sogar größer, als er bislang ist. Die Energiewende kommt voran - mit maßgeschneiderten Lösungen, die drohende Konflikte vor Ort wirksam entschärfen und vermeiden. Davon profitierten die Menschen und die Energiewende gleichermaßen.
Hintergrund:
Mit dem heute beschlossenen "Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen" wird das Baugesetzbuch geändert. Den Ländern wird dadurch die Befugnis eingeräumt, den Privilegierungstatbestand für Windenergieanlagen durch bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze von der Einhaltung von Mindestabständen zu bestimmten zulässigen baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen zu regeln.
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