CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek/Caesar: Anhörung
Bundesnaturschutzgesetz - Zweifel bleiben bestehen
Berlin (ots)
Aus Anlass der heutigen Anhörung zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und der Berichterstatter zum Bundesnaturschutzgesetz im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, Cajus Julius Caesar MdB:
Nach der heutigen Anhörung zum Bundesnaturschutzgesetz bleiben Zweifel übrig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes bleibt hinter den Erwartungen zurück.
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes greift tief in die Kompetenz der Länder ein. Der Naturschutz als Angelegenheit der Länder wird durch die geplante Novellierung ausgehöhlt.
Ein Blick auf die geplanten Neuregelungen zeigt, dass der Gesetzentwurf unausgewogen ist. Ein Beispiel: Biotopverbund. Mit dem neuen Begriff des Biotopverbundes wird nunmehr eine Verbesserung des Naturschutzes angestrebt. Dieser zunächst für kleinere Naturreste entwickelte fachliche Begriff wird im Entwurf auf die nationale Rechtsebene angehoben. Unklar ist dabei, was, wie und in welchem Zeitrahmen verbunden werden soll. Dazu werden keine qualitativen Vorgaben gemacht. Zweckmäßiger wäre es für den Naturschutz, die aus fachlicher Sicht erhaltenswerten Biotoptypen und die zu schützenden Tier- und Pflanzenarten entsprechend der FFH-Richtlinie zu konkretisieren. Auch die quantitative Vorgabe von 10% der Landesfläche bleibt vage, solange nicht klargestellt wird, wie und zu welchem Zweck bestimmte Flächen miteinander vernetzt werden sollen und solange keine generelle Verpflichtung zur Ausweisung bestimmter hochwertiger Fläche besteht, so wie es die FFH-Richtlinie für prioritäre Biotoptypen und Arten vorgeschrieben hat. Der gesetzliche Biotopschutz kann diese Aufgabe nicht übernehmen.
Auf der Strecke bleibt im Gesetzentwurf der Vertragsnaturschutz. Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, durch ein Patenschaftsprogramm den Naturschutzverbänden und -vereinen die Möglichkeit der Besitzübernahme oder beim öffentlichen Besitz die Pflege im Einzelfall zu übertragen, hat keine Berücksichtigung gefunden. Eine Verankerung der Umweltbildung lässt der Gesetzentwurf ebenfalls vermissen. Dies verdeutlicht: Der Mensch wird als Faktor aus dem Naturschutz ausgeklammert. Fazit: Den versprochenen großen Wurf stellt der Gesetzentwurf nicht dar. Es bleiben zu viel Zweifel übrig.
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