CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert/Röttgen: Urheberrecht nicht
übers Knie brechen
Berlin (ots)
Zur Reform des Urhebervertragsrechts erklären der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Der Rechtsausschusses und der Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages haben beschlossen, am 15. Oktober 2001 eine öffentliche Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Urhebervertragsrechts durchzuführen. Diese längst überfällige Anhörung ist vielleicht die letzte Chance, ein wichtiges Anliegen zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Ziel der Sicherung einer angemessenen Vergütung für Autoren und andere Urheber ist sicher gut gemeint, aber in der Umsetzung hoffnungslos misslungen. Er trifft auf den nahezu geschlossenen Widerstand der Verwerter in der gesamten Kulturbranche - von Musik-, Buch- und Zeitungsverlegern bis zum öffentlichen und privaten Rundfunk und der Filmwirtschaft. Die Bundesjustizministerin ignoriert die vielfach vorgetragenen Bedenken und veranlasst ihre parlamentarischen Hilfstruppen, das Gesetzgebungsverfahren durchzupeitschen. Einer solchen Absicht werden wir uns widersetzen. Denn Rechtspolitik gegen jede Vernunft und gegen jede praktische Erfahrung ist zum Scheitern verurteilt.
Der Inhalt des Gesetzentwurfes
* ist ein Angriff auf die kulturelle Vielfalt in Deutschland, da er durch Überregulierung die Überlebenschancen insbesondere der kleinen selbständigen Verlage und Betriebe gefährdet; * ist mittelstandsfeindlich, weil er vor allem den Unternehmen des Mittelstandes u. a. mit dem rückwirkend bis zu 20 Jahren einklagbaren Anspruch auf angemessene Vergütung die notwendige Kalkulationsgrundlage für ihre Geschäftstätigkeit entziehen würde; * ist ein Fremdkörper in unserer Rechtslandschaft, weil er starre tarifliche Regeln an die Stelle von Vertragsfreiheit und marktwirtschaftlichen Prinzipien setzen, vertragliche durch gesetzliche Ansprüche ersetzen will. Die staatliche Reglementierung eines freien Marktes ist bereits ein Widerspruch in sich. Privatrechtliche Verträge zwischen Urhebern und Verwertern wären nicht mehr das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind; * schadet auch den Autoren und anderen Urhebern, deren Situation er eigentlich verbessern soll, weil er zwischen diesen und den Verwertern statt eines Raumes der finanziellen Sicherheit und des Rechtsfriedens ein durch Rechts- und Planungsunsicherheit bedingtes Misstrauen schafft. Dies würde beispielsweise zum Verzicht auf die Beschäftigung freier Mitarbeiter beziehungsweise zu vermehrten Auftragsvergaben ins Ausland führen; * ist praxisfern, weil er auf die Fiktion einer allgemeinverbindlich festlegbaren "angemessenen Vergütung" aufbaut, obwohl sich die künstlerische Leistung wie auch der wirtschaftliche Erfolg von vorneherein einer standardisierten B Bewertung entzieht; * ist insbesondere in dem Bereich misslungen, in dem unbestreitbarer Handlungsbedarf besteht, weil er ausgerechnet für die Sondersituation der elektronischen Medien keine praktikablen Lösungen bereit hält.
Nach der ablehnenden Stellungnahme auch des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen seit Monaten Alternativvorschläge und konstruktive Anregungen der Kulturwirtschaft auf dem Tisch. Es ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht verständlich, warum die Bundesjustizministerin unter dem Vorwand einer Eilbedürftigkeit, die für dieses Vorhaben nicht zu erkennen ist, keinerlei Anstalten erkennen lässt, diese Vorschläge auch nur im Ansatz aufzugreifen.
Das Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist eine der entscheidenden Voraussetzungen für die kulturelle Vielfalt in unserem Land. Sie darf nicht durch eine völlig unangemessene Überregulierung leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
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