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Lammert/Röttgen: Urheberrecht nicht übers Knie brechen

Berlin (ots)

Zur Reform des Urhebervertragsrechts erklären der
kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Lammert MdB und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss,
Dr. Norbert Röttgen MdB:
Der Rechtsausschusses und der Ausschusses für Kultur und Medien
des Deutschen Bundestages haben beschlossen, am 15. Oktober 2001 eine
öffentliche Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Novellierung des Urhebervertragsrechts durchzuführen. Diese
längst überfällige Anhörung ist vielleicht die letzte Chance, ein
wichtiges Anliegen zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Ziel der Sicherung
einer angemessenen Vergütung für Autoren und andere Urheber ist
sicher gut gemeint, aber in der Umsetzung hoffnungslos misslungen. Er
trifft auf den nahezu geschlossenen Widerstand der Verwerter in der
gesamten Kulturbranche - von Musik-, Buch- und Zeitungsverlegern bis
zum öffentlichen und privaten Rundfunk und der Filmwirtschaft. Die
Bundesjustizministerin ignoriert die vielfach vorgetragenen Bedenken
und veranlasst ihre parlamentarischen Hilfstruppen, das
Gesetzgebungsverfahren durchzupeitschen. Einer solchen Absicht werden
wir uns widersetzen. Denn Rechtspolitik gegen jede Vernunft und gegen
jede praktische Erfahrung ist zum Scheitern verurteilt.
Der Inhalt des Gesetzentwurfes
* ist ein Angriff auf die kulturelle Vielfalt in Deutschland, da
     er durch Überregulierung die Überlebenschancen insbesondere der
     kleinen selbständigen Verlage und Betriebe gefährdet;
   * ist mittelstandsfeindlich, weil er vor allem den Unternehmen des
     Mittelstandes u. a. mit dem rückwirkend bis zu 20 Jahren 
     einklagbaren Anspruch auf angemessene Vergütung die notwendige
     Kalkulationsgrundlage für ihre Geschäftstätigkeit entziehen   
     würde;
   * ist ein Fremdkörper in unserer Rechtslandschaft, weil er starre 
     tarifliche Regeln an die Stelle von Vertragsfreiheit und
     marktwirtschaftlichen Prinzipien setzen, vertragliche durch
     gesetzliche Ansprüche ersetzen will. Die staatliche    
     Reglementierung eines freien Marktes ist bereits ein Widerspruch
     in sich. Privatrechtliche Verträge zwischen Urhebern und   
     Verwertern wären nicht mehr das Papier wert, auf dem sie   
     geschrieben sind;
   * schadet auch den Autoren und anderen Urhebern, deren Situation
     er eigentlich verbessern soll, weil er zwischen diesen und den
     Verwertern statt eines Raumes der finanziellen Sicherheit und   
     des Rechtsfriedens ein durch Rechts- und Planungsunsicherheit   
     bedingtes Misstrauen schafft. Dies würde beispielsweise zum   
     Verzicht auf die Beschäftigung freier Mitarbeiter   
     beziehungsweise zu vermehrten Auftragsvergaben ins Ausland  
     führen;
   * ist praxisfern, weil er auf die Fiktion einer
     allgemeinverbindlich festlegbaren "angemessenen Vergütung"   
     aufbaut, obwohl sich die künstlerische Leistung wie auch der   
     wirtschaftliche Erfolg von vorneherein einer standardisierten B 
     Bewertung entzieht;
   * ist insbesondere in dem Bereich misslungen, in dem
     unbestreitbarer Handlungsbedarf besteht, weil er ausgerechnet   
     für die Sondersituation der elektronischen Medien keine  
     praktikablen Lösungen bereit hält.
Nach der ablehnenden Stellungnahme auch des Bundesrates zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen seit Monaten
Alternativvorschläge und konstruktive Anregungen der Kulturwirtschaft
auf dem Tisch. Es ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht
verständlich, warum die Bundesjustizministerin unter dem Vorwand
einer Eilbedürftigkeit, die für dieses Vorhaben nicht zu erkennen
ist, keinerlei Anstalten erkennen lässt, diese Vorschläge auch nur im
Ansatz aufzugreifen.
Das Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist eine der
entscheidenden Voraussetzungen für die kulturelle Vielfalt in unserem
Land. Sie darf nicht durch eine völlig unangemessene Überregulierung
leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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