Weiß: Dynamische Entwicklung der Erwerbsbeteiligung Älterer
Berlin (ots)
Bessere Absicherung durch Rente mit 67
Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:
"Entgegen allen Unkenrufen hat sich die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter verbessert. Im Bericht ist vollkommen zu Recht von einer dynamischen Entwicklung die Rede. Damit ist eine entscheidende Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Rentensystems erfüllt.
Die Quote der arbeitenden 60- bis 64-Jährigen, die im Jahr 2000 noch bei rund 20 Prozent lag, hat mittlerweile die Marke von 50 Prozent fast erreicht. Während sich die Erwerbstätigenquote bei Männern mehr als verdoppelt hat, liegt die Quote der Frauen heute sogar dreieinhalb Mal so hoch. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis 64 Jahren ist seit dem Jahr 2000 um rund eine Million auf 1,6 Millionen gestiegen, davon alleine um 490 000 seit dem Jahr 2010.
Die positive Entwicklung zeigt: Unser Ziel, dass die Rente mit 67 zu einem Plus an Absicherung der Beschäftigten führt statt zu weniger, ist greifbar. Politik und Betriebe müssen nur gemeinsam die richtigen Schritte ergreifen.
Wir brauchen mehr altersgerechte Arbeitsplätze. Denn nicht jeder kann jede Tätigkeit bis zur Regelaltersgrenze ausüben. Besorgt muss uns die wachsende Zahl von psychischen Erkrankungen stimmen. Um dem zu begegnen, muss das betriebliche Gesundheitsmanagement fortentwickelt und flächendeckend verankert werden. Die Kompetenz für die Ausgestaltung liegt hier zuallererst bei den Sozialpartnern, die die jeweilige betriebliche Realität am besten kennen. Und erforderlich ist auch eine weitere Flexibilisierung der Übergänge, hierzu wird die "Flexi-Kommission" der Koalitionsfraktionen in Kürze Vorschläge vorlegen. Durch flexibles Ausgleiten in den Ruhestand kann zugleich längeres Arbeiten ermöglicht werden.
Hintergrund:
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2007 im Zusammenhang mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 die Bundesregierung beauftragt, "(...) den gesetzgebenden Körperschaften ab dem Jahr 2010 alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können".
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