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Hauser: Keine Klarheit durch das EuGH-Urteil!

Berlin (ots)

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
zur Biopatentrichtlinie erklärt der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung, Norbert Hauser MdB:
Es ist zu bedauern, dass das Urteil des EuGH nicht zu mehr
Klarheit hinsichtlich des Unterschieds der Patentierbarkeit von
isolierten Bestandteilen des menschlichen Körpers - die abzulehnen
ist - und der Patentierbarkeit synthetischer Stoffe, die in dieser
Form auch im menschlichen Körper vorkommen - der zugestimmt werden
kann -, beigetragen hat.
Völlig unbeantwortet bleibt die Problematik von Vorratspatenten
durch zu weit gefasste Stoffpatente.
Das EuGH-Urteil hat die Diskussion über die Biopatentrichtlinie
nicht beendet. Eine Chance wurde verpasst.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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