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Geis: Die Bundesregierung sollte ihre strafrechtlichen Reformpläne einstampfen lassen!

Berlin (ots)

Zu den rot-grünen Reformplänen auf dem Gebiet der
Strafrechtspflege erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das Bundesjustizministerium sollte den vor knapp einem Jahr
vorgelegten Referentenentwurf zur Reform des strafrechtlichen
Sanktionensystems einstampfen lassen. Gleiches gilt für das von SPD
und Grünen erarbeitete Eckpunktepapier zur Reform des
Strafverfahrens. Beide Reformvorhaben könnten der Strafrechtspflege
schweren Schaden zufügen.
Seit dem 11. September 2001 wirken die rot-grünen Reformpläne im
Bereich des Strafrechts gänzlich anachronistisch. Indiskutabel
erscheint es etwa, dass selbst Schwerverbrecher, die zu
Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren verurteilt worden sind, nach
Verbüßung lediglich der Hälfte dieser Zeit auf freien Fuß gesetzt
werden sollen.
Verfehlt ist vor allem der Ansatzpunkt beider Reformvorhaben. Die
Pläne von Rot-Grün lassen außer acht, dass das Strafverfahren in
erster Linie der Wahrheitsfindung und der Durchsetzung des
staatlichen Strafanspruches zu dienen hat. Verteidiger- und
Beschuldigtenrechte dürfen daher nicht überdehnt werden, wenn das
Strafverfahren nicht schon vor Beginn der Hauptverhandlung gelähmt
werden soll.
Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, das
fahrlässige Zündeln an der Strafprozessordnung und am Strafgesetzbuch
zu unterlassen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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