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Weiß: Aus Mitarbeitern Mitunternehmer machen!

Berlin (ots)

Anlässlich der Ersten Lesung des Antrags
"Kapitalteilhabe stärken - Vermögensbildungsförderung
altersvorsorgegerecht ausbauen" der CDU/CSU-Fraktion im Plenum des
Deutschen Bundestages am heutigen Donnerstag erklärt der Vorsitzende
der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerald Weiß
MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion macht in ihrem Antrag
"Kapitalteilhabe stärken - Vermögensbildungsförderung
altersvorsorgegerecht ausbauen" eine ganze Reihe konkreter
Vorschläge, die alle das eine Ziel haben: die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer am Kapital und an den Erträgen der Wirtschaft zu
beteiligen, aus Mitarbeitern Mitunternehmer zu machen.
Wir brauchen eine Stärkung der Produktivkapitalbeteiligung
insbesondere deshalb, weil sich die Arbeits- und Kapitaleinkommen in
den letzten Jahren immer weiter auseinander entwickelt haben. Vor
allem mit Blick auf die Altersvorsorge müssen die Beschäftigten
künftig mehr als bisher in den Genuss von Kapitaleinkünften kommen.
Dafür müssen sie Eigentum bilden, und dafür muss die Politik
attraktive Anreize schaffen.
Es gibt aber auch handfeste wirtschafts- und
beschäftigungspolitische Gründe für eine Stärkung der
Mitarbeiterbeteiligung: Durch Investivlohnvereinbarungen der
Tarifpartner können die direkten Arbeitskosten begrenzt und damit die
Voraussetzungen für die Entstehung neuer Arbeitsplätze verbessert
werden.
Und es ist wissenschaftlich belegt, dass sich betriebliche
Mitarbeiterbeteiligung positiv auf die Produktivität der Unternehmen
auswirkt; sie macht sich also bezahlt. Weiterer  Vorteil: Die
Eigenkapitalausstattung der Betriebe wird gestärkt.
Aus all diesen Gründen tritt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür
ein, die Förderung der Vermögensbildung und der
Mitarbeiterbeteiligung zu verbessern und mit Blick auf die
Altersvorsorge zu reformieren. Im einzelnen fordern wir, dass die
Einkommensgrenzen nach dem Vermögensbildungsgesetz von zur Zeit
35.000 Mark Singles) bzw. 70.000 Mark (Ehepaare) auf 50.000 / 100.000
Mark angehoben werden; dass für langfristige
Produktivkapitalbeteiligungen (Festlegung für mindestens 15 Jahre
oder mindestens bis zum 60. Lebensjahr) eine erhöhte Sparzulage von
30 Prozent (statt ansonsten 20 Prozent) gewährt wird; dass die
erhöhte Arbeitnehmersparzulage für Beteiligungen für ostdeutsche
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  auch über das Jahr 2004 hinaus
gilt; dass der Freibetrag nach § 19a Einkommenssteuersatz für die
Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen von zur Zeit 300 auf 500
Mark angehoben und dass für langfristige Mitarbeiterbeteiligungen ein
weiterer Freibetrag von abermals 500 Mark gewährt wird.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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