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Eichhorn/Falk: Aufklärung und Beratung muss Pränataldiagnostik begleiten

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zum Thema: "Pränataldiagnostik und
Präimplantationsdiagnostik aus frauenspezifischer Sicht" erklären die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und die Obfrau der
Arbeitsgruppe, Ilse Falk MdB:
Die pränatale Diagnostik, die ursprünglich für Frauen und Paare
mit einem nachgewiesenen familiären Krankheitsrisiko gedacht war, hat
sich in den letzten Jahren zu einem Regelangebot für alle Schwangeren
entwickelt. Diese Entwicklung ist nicht ohne Auswirkungen auf das
Verständnis von Gesundheit und elterlicher Verantwortung geblieben,
weil sie häufig vom Wunsch nach steuerbarer Schwangerschaft und dem
perfekten Kind getragen wird. So verknüpfen sich mit ihrer Nutzung
Hoffnungen und Wünsche, die sie nicht erfüllen kann. Gleichzeitig
kann die Entscheidung, diese Diagnostik zu nutzen, in
außerordentliche Entscheidungsschwierigkeiten und Handlungszwänge,
insbesondere bei einem positiven Befund, führen.
Die Anhörung hat gezeigt, dass der umfassenden, rechtzeitigen
Aufklärung und Beratung eine Schlüsselrolle zukommt. Frauen benötigen
Kenntnisse über medizinische Möglichkeiten, müssen aber auch
Informationen über die Grenzen der technischen Machbarkeit erhalten.
Neben medizinischen Fakten müssen psychosoziale Faktoren wie der
Umgang mit Angst und Unsicherheit, die Auseinandersetzung mit Risiken
und die Akzeptanz ungeplanter Ereignisse in die Beratung einbezogen
werden.
Frauen haben nach Paragraph 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz einen
Rechtsanspruch auf Beratung. Sie könnten diesen Anspruch besser
umsetzen, wenn Ärzte verpflichtet würden, auf weitere
Beratungsangebote hinzuweisen und ein entsprechender Hinweis in den
Mutterpaß aufgenommen würde.
Damit elterliche Verantwortung nicht nur auf die Verantwortung für
ein genetisch gesundes Kind verkürzt wird, müssen Perspektiven für
ein Leben mit behinderten Kindern aufgezeigt werden. Hierfür müssen
allerdings die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Ein
Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen und deren Familien ist
ebenso notwendig wie die Bereitschaft unserer Gesellschaft,
Behinderte anzunehmen und ihnen Lebensraum zu geben.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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