CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn/Falk: Aufklärung und Beratung
muss Pränataldiagnostik begleiten
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema: "Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik aus frauenspezifischer Sicht" erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und die Obfrau der Arbeitsgruppe, Ilse Falk MdB:
Die pränatale Diagnostik, die ursprünglich für Frauen und Paare mit einem nachgewiesenen familiären Krankheitsrisiko gedacht war, hat sich in den letzten Jahren zu einem Regelangebot für alle Schwangeren entwickelt. Diese Entwicklung ist nicht ohne Auswirkungen auf das Verständnis von Gesundheit und elterlicher Verantwortung geblieben, weil sie häufig vom Wunsch nach steuerbarer Schwangerschaft und dem perfekten Kind getragen wird. So verknüpfen sich mit ihrer Nutzung Hoffnungen und Wünsche, die sie nicht erfüllen kann. Gleichzeitig kann die Entscheidung, diese Diagnostik zu nutzen, in außerordentliche Entscheidungsschwierigkeiten und Handlungszwänge, insbesondere bei einem positiven Befund, führen.
Die Anhörung hat gezeigt, dass der umfassenden, rechtzeitigen Aufklärung und Beratung eine Schlüsselrolle zukommt. Frauen benötigen Kenntnisse über medizinische Möglichkeiten, müssen aber auch Informationen über die Grenzen der technischen Machbarkeit erhalten. Neben medizinischen Fakten müssen psychosoziale Faktoren wie der Umgang mit Angst und Unsicherheit, die Auseinandersetzung mit Risiken und die Akzeptanz ungeplanter Ereignisse in die Beratung einbezogen werden.
Frauen haben nach Paragraph 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz einen Rechtsanspruch auf Beratung. Sie könnten diesen Anspruch besser umsetzen, wenn Ärzte verpflichtet würden, auf weitere Beratungsangebote hinzuweisen und ein entsprechender Hinweis in den Mutterpaß aufgenommen würde.
Damit elterliche Verantwortung nicht nur auf die Verantwortung für ein genetisch gesundes Kind verkürzt wird, müssen Perspektiven für ein Leben mit behinderten Kindern aufgezeigt werden. Hierfür müssen allerdings die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Ein Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen und deren Familien ist ebenso notwendig wie die Bereitschaft unserer Gesellschaft, Behinderte anzunehmen und ihnen Lebensraum zu geben.
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