Winkelmeier-Becker: Versuch der Ausreise zu terroristischen Zwecken muss strafbar werden
Berlin (ots)
Weitere Schritte im Kampf gegen den Terrorismus sind notwendig
Das Bundeskabinett befasst sich am morgigen Mittwoch mit einem Gesetzentwurf, der bereits den Versuch der Ausreise zu terroristischen Zwecken und die Terrorismusfinanzierung unter Strafe stellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Es ist gut, dass künftig der Versuch der Ausreise zu terroristischen Zwecken und die Terrorismusfinanzierung unter Strafe gestellt werden sollen. Damit passen wir das Terrorismusstrafrecht den aktuellen Erfordernissen an. Mit dem Gesetzesentwurf setzt der Bundesjustizminister nun endlich die Vorgaben der entsprechenden UN-Resolution sowie Forderungen der Union um.
Das reicht aber nicht. Aus unserer Sicht müssen weitere Schritte im Kampf gegen den Terrorismus folgen. Wir alle erwarten vom Staat, dass er die Menschen vor terroristischen Anschlägen schützt. Dazu braucht er unter engen Voraussetzungen auch effiziente Mittel. Die Union hat deshalb einen Katalog von Forderungen vorgelegt.
So muss die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen grundsätzlich wieder strafbar sein - und nicht nur über den Umweg des Vereinsgesetzes. Zudem sollte die Telefonüberwachung auf weitere Terrorismusstraftaten ausgedehnt werden.
Außerdem muss es zukünftig leichter sein, die Geldquellen von Terroristen und der organisierten Kriminalität wirksam abzuschöpfen. Die Täter sollen daher künftig die legale Herkunft ihres Vermögens nachweisen. Die damit verbundene Beweislastumkehr ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Weiterhin sollte das Mindeststrafmaß bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden. Schließlich muss der Begriff der "terroristischen Vereinigung" so gefasst werden, dass tatsächlich alle Bedrohungslagen, die heute von Terrororganisationen ausgehen, erfasst werden."
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