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Widmann-Mauz/Falk: Frauen gegen Gewalt schützen

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und
Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung
bei Trennung erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und die
Parlamentarische Geschäftsführerin und Obfrau der Union im Ausschuss
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ilse Falk MdB:
Häusliche Gewalt ist leider immer noch ein aktuelles Thema. Zahlen
des Bundeskriminalamtes belegen, dass in der überwiegenden Mehrzahl
Frauen und Kinder Opfer der Gewalt sind. Jährlich suchen ca. 50.000
Frauen mit ihren Kindern Schutz in einem der bundesweit 453
Frauenhäuser (bzw. Frauenschutzwohnungen). Sie fliehen aus der
familiären Beziehung, die eigentlich für sie ein Hort der
Geborgenheit sein sollte und flüchten sich in die Obhut von Dritten,
von denen sie Hilfe erhoffen und auch bekommen.
Die CDU/CSU begrüßt, dass mit dem heute verabschiedeten
Gewaltschutzgesetz ein wichtiger Schritt getan wird, um den Opfern
künftig angemessener und zielgerichteter zu helfen. Gegenüber der
schon bisher möglichen Zuweisung der Ehewohnung an einen Partner wird
durch ein ausdrückliches "Wegweisungsrecht" des Täters aus der
Wohnung der Schutz der Opfer erhöht. Auch die künftig gegebene
rechtliche Handhabe, den Kontakt des Täters mit der Verletzen - oder
auch der durch Telefonterror Belästigten - zu untersagen, wird die
betroffenen Frauen psychisch deutlich entlasten.
Zudem setzt der Staat mit dem Platzverweis ein Zeichen und
unterstreicht: Gewalttätigkeit ist keine innerfamiliäre
Privatangelegenheit und auch kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat!
Zwar kann mit dem Gesetz allein Gewalt gegen Frauen und Kinder
nicht verhindert werden. Aber das Gesetz wird helfen, gewalttätigen
Familienvätern sehr deutlich zu machen, dass sie durch ihr eigenes
Versagen auch selbst schmerzlich spürbar zu Leidtragenden werden.
Hiervon dürfen wir uns eine zusätzliche präventive Wirkung dieser
Maßnahmen versprechen.
So wichtig die Möglichkeit des Platzverweises des Täters auch ist,
sie ersetzt das Schutzangebot der Frauenhäuser nicht. Diese sind mit
ihren Beratungs- und Begleitangeboten auch künftig unverzichtbar.
Dies entspricht nicht nur den Erfahrungen in Österreich, sondern z.B.
auch den Modellversuchen in einzelnen Bundesländern wie z.B.
Baden-Württemberg.
Daneben sind weitere flankierende Maßnahmen notwendig, um
gewalttätige Konflikte in der Familie dauerhaft lösen zu können. Dazu
gehört z.B. die professionelle Beratung der Opfer, aber auch der
Täter, die die familiären Beziehungen klären und helfen sollen,
gemeinsam und gewaltfrei Lösungen für die Zukunft zu finden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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