CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Härtere Strafen gegen
Sexualstraftäter
Berlin (ots)
Zu der Diskussion über härtere Strafen, insbesondere gegen Sexualstraftäter, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Gewiss hat auch ein Bewusstseinswandel stattgefunden, der härtere Strafen gegen Sexualstraftäter einfordert. Grundlage für richterliche Entscheidungen sind jedoch nach wie vor die einschlägigen Strafgesetze. Und hier ist es der Vorgängerregierung unter Helmut Kohl zu verdanken, die zuletzt das Sexualstrafrecht umfassend reformiert und besonders zum Schutz von Kindern erheblich verschärft hat.
Damals sind wir davon abgerückt, immer nur den Täter in den Mittelpunkt der Überlegungen zu stellen, und haben das Opfer sowie die öffentliche Sicherheit insgesamt in den Vordergrund gestellt. Die jetzige Bundesregierung versucht nun, diese Gewichtung wieder umzukehren. Ungeachtet der besorgniserregenden Entwicklung der Gewaltkriminalität beabsichtigt sie insbesondere, das strafrechtliche Sanktionensystem aufzuweichen und namentlich die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zurückzudrängen. So soll nach den Vorstellungen von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin selbst der zu einer mehrjährigen Haft verurteilte Täter im Falle der Erstverbüßung bereits nach der hälftigen Freiheitsstrafe entlassen werden können - Vergewaltigung, Totschlag und andere Gewaltverbrechen inbegriffen. Zugleich sollen in einer "Reform" des Strafverfahrens die Rechte des Beschuldigten ohne Not überdehnt werden, wodurch einschlägige Strafverfahren in erheblichem Maße in die Länge gezogen würden.
SPD und Grüne zündeln mit solchen Reformbestrebungen an den Grundfesten der inneren Sicherheit. Zwar geht es nicht um eilfertige Forderungen nach immer härteren Strafen, sondern um staatliche Reaktionen mit Augenmaß. In den Fällen schwerster Gewaltverbrechen aber muss die Sicherheit der Bevölkerung absoluten Vorrang vor jedwedem Resozialisierungsinteresse genießen.
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