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Geis/Röttgen: Änderungsvorschläge der Regierung zum Urhebervertragsrecht reichen nicht aus

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Änderungsvorschlägen der
Bundesjustizministerin zum Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht
erklären der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB und der zuständige
Berichterstatter, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Sachverständigenanhörung der CDU/CSU-Fraktion führte zu dem
recht eindeutigen Ergebnis, dass auch die Änderungsvorschläge der
Bundesregierung nicht geeignet sind, den angestrebten
Interessenausgleich zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern
einerseits und den Verwertern, also den Verlagen und der
Filmindustrie, andererseits zu bewirken. Die Union lehnt den
Gesetzentwurf daher weiter ab.
Kritikpunkte bleiben der Zwang zum Schiedsverfahren, die
Undurchsichtigkeit der Feststellung einer angemessenen Vergütung,
erhebliche Probleme bei der Weiterverwertung von Nutzungsrechten
insbesondere bei nicht bekannten Nutzungsarten. Auch werden die
Besonderheiten, die in der Filmwirtschaft gelten, nicht ausreichend
berücksichtigt. Zudem traten erhebliche verfassungsrechtliche
Bedenken gegen den Entwurf hervor, was insbesondere den Bereich der
Koalitionsfreiheit nach Art. 9 des Grundgesetzes betrifft.
Bemerkenswert ist zudem die Tatsache, dass die Bundesregierung
offenkundig weitere Änderungsvorschläge plant, diese aber zwei Tage
vor der maßgeblichen Sitzung des Rechtsausschusses nicht vorgelegt
hat.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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