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Hasselfeldt: Verbesserungen für den Mittelstand durchgesetzt

Berlin (ots)

Zum Ergebnis des gestrigen Vermittlungsverfahrens
zum Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts erklärt
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda
Hasselfeldt MdB:
Die Union hat sich in letzter Minute bei der steuerlichen
Förderung des Mittelstandes durchgesetzt. Zwar sind
Personenunternehmen den Kapitalgesellschaften steuerlich noch nicht
gleichgestellt, das Vermittlungsergebnis stellt für
Personenunternehmen jedoch eine Besserstellung gegenüber der
bisherigen Rechtslage dar.
Aufgrund der rot-grünen Unternehmenssteuerreform 2000 können
Kapitalgesellschaften Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften
ab nächstem Jahr steuerfrei veräußern. Es war der Union seit jeher
ein Anliegen, diese Möglichkeiten auch für Personenunternehmen zu
schaffen. Mit der Einführung einer sog. Reinvestitionsrücklage
speziell für Personenunternehmen bei Veräußerung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften lässt sich dieses Ziel erreichen. Während SPD
und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Bundestagsbeschluss den übertragbaren
Gewinn auf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro beschränkt haben und
nur Reinvestitionen innerhalb von 2 Jahren zuließen, konnte auf
Drängen der Union die Bildung der Reinvestitionsrücklage wesentlich
ausgedehnt werden: So ist nunmehr die Übertragung des Gewinns bis zu
einem Betrag von 500.000 Euro möglich. Dies bedeutet eine
Verzehnfachung des Betrags der bisherigen Gesetzesfassung. Auch
konnte durchgesetzt werden, dass die steuerfreie Übertragung des
Gewinns auf Gebäude auf vier Jahre ausgeweitet wird. Für
Personenunternehmen bedeutet dies einen größeren
Gestaltungsspielraum, da Unternehmern nicht mehr gehalten sind,
sofort zu reinvestieren.
Dem Mittelstand wurde auch im Bereich der Unternehmensnachfolge
geholfen. Die Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei der
unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs wird zukünftig unschädlich
sein. Dies bedeutet eine wesentliche Verbesserung für in den nächsten
Jahren anstehende Betriebsübergaben. Denn häufig will sich der Senior
Gebäude, die er an die Gesellschaft vermietet hat, als
Alterssicherung vorbehalten. Während er bisher steuerlich gezwungen
war, diese Wirtschaftsgüter quotal mitzuübertragen, kann er die
Wirtschaftsgüter zunächst zurückbehalten und damit eine gleitende
Unternehmensnachfolge wählen.
Für mittelständische Unternehmen konnte bei der Wiedereinführung
des sog. Mitunternehmererlasses durchgesetzt werden, dass im Gesetz
statt einer 5-jährigen Behaltefrist nur eine 3-jährige Sperrfrist
verankert wird. Auch wenn dies für Personenunternehmen wegen des
Verwaltungsmehraufwandes nicht die optimale Lösung ist, muss die
Absenkung der Fristen als Schritt in die richtige Richtung verstanden
werden. Mittelfristig müssen die Behaltefristen jedoch wieder aus dem
Gesetz gestrichen werden.
Es lässt sich festhalten, dass sich die Union bei der steuerlichen
Förderung des Mittelstandes in wesentlichen Punkten durchgesetzt hat.
Allerdings macht auch dieses Gesetz deutlich, wie chaotisch die
Steuergesetzgebung der Bundesregierung ist. Sie muss ständig auch auf
Drängen SPD-geführter Länder korrigiert werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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