CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann: Die Tricksereien der Ulla
Schmidt
Berlin (ots)
Aus Anlass der 2./3. Lesung des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz und des Fallpauschalengesetzes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Lohmann MdB:
Bundesgesundheitsministerin Schmidt wendet alle Tricks an, um das Bild der Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schönen. Am 10. September dieses Jahres hatten der Schätzerkreis der Spitzenverbände der Krankenkassen und das Bundesversicherungsamt den sog. Ausgleichsbedarfssatz, der die Basis für den Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen ist, anheben wollen. Doch dann hatte das Bundesministerium für Gesundheit das Bundesversicherungsamt angehalten, doch das mit dem Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz anvisierte Einsparvolumen von
2-3 Mrd. DM in die Schätzungen einfließen zu lassen. Daraufhin hat sich der Schätzerkreis der Spitzenverbände der Krankenkassen erneut mit dem Bundesversicherungsamt am 22. Oktober 2001 zu einer Sondersitzung getroffen und die Entscheidung, die gerade einmal sechs Wochen alt war, wieder nach unten korrigiert. Nunmehr hat sich der Kreis erneut getroffen, um das Ergebnis wieder nach oben zu korrigieren, weil offensichtlich geworden ist, dass mit dem Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - entgegen den Behauptungen der Bundesministerin Schmidt - keine 2-3 Mrd. DM gespart werden können. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind froh, wenn mit dem Gesetz überhaupt eine Einsparsumme von 1 Mrd. DM erreicht wird.
Die Tricksereien, die sich Bundesgesundheitsministerin Schmidt bei diesem Gesetzentwurf geleistet hat, sind kaum noch zu überbieten. Obwohl die Spitzenverbände der Krankenkassen in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit deutlich gemacht haben, dass geklärt sein müsse, wer was aus welchem Rechtsgrund zu tun hat, hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses erklärt, die Bundesregierung sehe hier keinen Handlungsbedarf. Sie vertraue auf die Zahlungsbereitschaft der forschenden Arzneimittelhersteller. Ein verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich höchst bedenklicher Vorgang.
Mit Tricksereien versucht Ulla Schmidt aber auch auf anderen Feldern die Beiträge für die Krankenkassen schönzu-rechnen. So ist jedem klar, dass die Einführung eines neuen Vergütungssystems in den Krankenhäusern dort erhebliche Kosten verursacht. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 3 % bis 5 % der Krankenhausbudgets für die Einführung dieses neuen Vergütungssystems aufgebraucht werden. Gleichwohl sieht die rot-grüne Bundesregierung aber keinen Handlungsbedarf. Vielmehr ist sie der Meinung, dass die Einführung eines neuen Abrechnungssystems von den Krankenhäusern irgendwie selbst finanziert werden müsse. Dies bedeutet, dass die Krankenhäuser auf den Kosten für die Einführung des neuen Vergütungssystems sitzen bleiben. Notleidende dieser kurzsichtigen Politik sind im Endeffekt die Patienten. Denn wenn ein einzelnes Haus nicht genügend Finanzmittel wegen der Einführung eines neuen Vergütungssystems für Personal bzw. für Neuanschaffungen von medizinischem Gerät hat, dann geht dies letztendlich zu Lasten einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Versicherten.
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