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Reiche: Bundesregierung muss Gesetzentwurf zum Umgang mit Gendaten vorlegen

Berlin (ots)

Zur Debatte über den Antrag der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Anwendung von Gentests in Medizin und
Versicherungen erklärt die Beauftragte für Humangenetik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung den Antrag der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Anwendung von Gentests in Medizin und
Versicherungen behandelt. Unser Antrag enthält einen umfangreichen
Maßnahmekatalog zum Schutz vor dem Missbrauch von Gendaten. Er
berücksichtigt u. a. die Forderung des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz, unerlaubte Gentests unter Strafe zu stellen. Die
Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, einen Gesetzentwurf zum
Umgang mit Gendaten vorzulegen. Im Versicherungs- und Arbeitsrecht
muss geregelt werden, dass Personen grundsätzlich nicht auf Grund
ihrer genetischen Disposition vom Zugang zu Arbeitsplätzen und
Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden. Wegen des besonders
schützenswerten Informationsgehaltes genetischer Daten müssen alle
damit befassten Stellen verpflichtet werden, für die Datenspeicherung
und Übermittlung entsprechend lizenzierte sichere Software zu
verwenden. Ein Fragerecht von Dritten nach Durchführung oder
Ergebnissen von Gentests muss ausgeschlossen werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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