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Böhmer: Neues Jugendschutzgesetz ist unzureichend

Berlin (ots)

Zur Einbringung des Jugendschutzgesetzes in den
Deutschen Bundestag erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Der heute von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines
Jugendschutzgesetzes bleibt weit hinter den Ankündigungen zurück. Die
vorgeschlagenen Nachbesserungen sind unzureichend. Die drängenden
Probleme des Jugendschutzes und Jugendmedienschutzes wurden erneut
nicht gelöst, geschweige denn die dringende umfassende Reform des
Jugendschutzes angepackt.
Erziehungsleistung der Eltern unterstützen
Wir müssen Eltern unterstützen und deren Erziehungskompetenz
stärken. Die Erziehungsleistung der Eltern darf durch gesetzliche
Regelungen zum Jugendschutz nicht konterkariert werden. Es geht nicht
um eine Lockerung des Jugendschutzes, sondern um eine Stärkung. Hier
versagt der Gesetzentwurf.
  • So dürfen Kinder im Beisein der Eltern Kinofilme anschauen, die für sie als nicht geeignet ausgewiesen sind und unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit Alkohol trinken.
  • Auch die Lockerung der Schutzbestimmungen bei Spielautomaten und die Verlängerung der Ausgehzeiten bei Anwesenheit einer sog. erziehungsbeauftragten Person gehen in die falsche Richtung.
  • Im Gesetzentwurf fehlt das Verbot der Verbreitung schwer jugendgefährdender Videos und Computerspiele sowie das Verbot von Film-Verleihautomaten.
Prävention stärken
Neben der Weiterentwicklung des gesetzlichen Jugendmedienschutzes
brauchen wir die stärkere Verankerung des erzieherischen
Jugendmedienschutzes. Dabei geht es um die Vermittlung von
Handlungskompetenzen, damit sich Eltern Kinder und Jugendliche vor
negativen Medieneinflüssen schützen können.
Internationale Regelungen sind notwendig
Die Globalisierung hat längst die Medien erreicht. Deswegen werden
internationale Regelungen immer notwendiger. Dringend erforderlich
ist daher eine Vereinheitlichung des Jugendmedienschutzes. Mit einem
zersplitterten Instrumentarium und verschiedenen
Selbstkontrollorganen werden wir künftig keinen umfassenden Schutz
mehr gewährleisten können.
10 Forderungen zum Jugendschutzgesetz:
1. Die Zuständigkeit bzw. die Zusammenarbeit der am Jugendschutz
beteiligten Behörden ist klar zu regeln bzw. zu verbessern.
2. Es müssen europäische und international gültige Schutzstandards
im Jugendmedienschutz festgelegt werden.
3. Die Verbreitung schwer jugendgefährdender Videofilme und Video-
und Computerspiele in Form der Vermietung und des Verleihs muss
generell verboten werden.
4. Sogenannte Killerspiele, bei denen in menschenverachtender
Weise Tötungen oder Verletzungen von Mitspielern realitätsnah
simuliert werden, müssen generell verboten werden.
5. Eine gesetzlich bindende Alterskennzeichnung und eine
Freiwillige Selbstkontrolle von Computer- und Videospielen sind
einzuführen.
6. Die Abgabe von Videos an Automaten ist zu unterbinden.
7. Das Elternprivileg für Kinofilme und Alkohol muss
zurückgenommen werden.
8. Die Lockerung der Schutzbestimmungen bei Spielautomaten darf
nicht realisiert werden.
9. Die Verlängerung von Ausgehzeiten bei Anwesenheit einer
sogenannten erziehungsbeauftragten Person ist zurückzunehmen.
10. Die Erziehungskompetenz der Eltern sowie der erzieherische
Jugendmedienschutz sind zu fördern.
Junge Menschen stellen die Zukunft des Staates und der
Gesellschaft dar. Wir brauchen deshalb einen wirksamen und
umfassenden Jugendschutz, der ihren speziellen
Entwicklungsbedürfnissen gerecht wird. Dazu leistet der vorliegende
Gesetzentwurf zu wenig.

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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