CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: Neues Jugendschutzgesetz ist
unzureichend
Berlin (ots)
Zur Einbringung des Jugendschutzgesetzes in den Deutschen Bundestag erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Der heute von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Jugendschutzgesetzes bleibt weit hinter den Ankündigungen zurück. Die vorgeschlagenen Nachbesserungen sind unzureichend. Die drängenden Probleme des Jugendschutzes und Jugendmedienschutzes wurden erneut nicht gelöst, geschweige denn die dringende umfassende Reform des Jugendschutzes angepackt.
Erziehungsleistung der Eltern unterstützen
Wir müssen Eltern unterstützen und deren Erziehungskompetenz stärken. Die Erziehungsleistung der Eltern darf durch gesetzliche Regelungen zum Jugendschutz nicht konterkariert werden. Es geht nicht um eine Lockerung des Jugendschutzes, sondern um eine Stärkung. Hier versagt der Gesetzentwurf.
- So dürfen Kinder im Beisein der Eltern Kinofilme anschauen, die für sie als nicht geeignet ausgewiesen sind und unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit Alkohol trinken.
- Auch die Lockerung der Schutzbestimmungen bei Spielautomaten und die Verlängerung der Ausgehzeiten bei Anwesenheit einer sog. erziehungsbeauftragten Person gehen in die falsche Richtung.
- Im Gesetzentwurf fehlt das Verbot der Verbreitung schwer jugendgefährdender Videos und Computerspiele sowie das Verbot von Film-Verleihautomaten.
Prävention stärken
Neben der Weiterentwicklung des gesetzlichen Jugendmedienschutzes brauchen wir die stärkere Verankerung des erzieherischen Jugendmedienschutzes. Dabei geht es um die Vermittlung von Handlungskompetenzen, damit sich Eltern Kinder und Jugendliche vor negativen Medieneinflüssen schützen können.
Internationale Regelungen sind notwendig
Die Globalisierung hat längst die Medien erreicht. Deswegen werden internationale Regelungen immer notwendiger. Dringend erforderlich ist daher eine Vereinheitlichung des Jugendmedienschutzes. Mit einem zersplitterten Instrumentarium und verschiedenen Selbstkontrollorganen werden wir künftig keinen umfassenden Schutz mehr gewährleisten können.
10 Forderungen zum Jugendschutzgesetz:
1. Die Zuständigkeit bzw. die Zusammenarbeit der am Jugendschutz beteiligten Behörden ist klar zu regeln bzw. zu verbessern.
2. Es müssen europäische und international gültige Schutzstandards im Jugendmedienschutz festgelegt werden.
3. Die Verbreitung schwer jugendgefährdender Videofilme und Video- und Computerspiele in Form der Vermietung und des Verleihs muss generell verboten werden.
4. Sogenannte Killerspiele, bei denen in menschenverachtender Weise Tötungen oder Verletzungen von Mitspielern realitätsnah simuliert werden, müssen generell verboten werden.
5. Eine gesetzlich bindende Alterskennzeichnung und eine Freiwillige Selbstkontrolle von Computer- und Videospielen sind einzuführen.
6. Die Abgabe von Videos an Automaten ist zu unterbinden.
7. Das Elternprivileg für Kinofilme und Alkohol muss zurückgenommen werden.
8. Die Lockerung der Schutzbestimmungen bei Spielautomaten darf nicht realisiert werden.
9. Die Verlängerung von Ausgehzeiten bei Anwesenheit einer sogenannten erziehungsbeauftragten Person ist zurückzunehmen.
10. Die Erziehungskompetenz der Eltern sowie der erzieherische Jugendmedienschutz sind zu fördern.
Junge Menschen stellen die Zukunft des Staates und der Gesellschaft dar. Wir brauchen deshalb einen wirksamen und umfassenden Jugendschutz, der ihren speziellen Entwicklungsbedürfnissen gerecht wird. Dazu leistet der vorliegende Gesetzentwurf zu wenig.
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