CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Wettbewerb darf nicht auf der
Strecke bleiben - schwerwiegende Bedenken der CDU/CSU bestätigt
Berlin (ots)
Zur Empfehlung der Monopolkommission, im Zusammenschlussvorhaben E.ON-Ruhrgas keine Ministererlaubnis zu erteilen, erklärt der Berichterstatter für Energierecht und Wettbewerbsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Das Votum der Monopolkommission ist unter wettbewerbs-, energie- und verbraucherpolitischen Gesichtspunkten absolut gerechtfertigt, um im deutschen Energiemarkt den beginnenden Wettbewerb zu schützen. Es bestätigt die in den vergangenen Monaten von uns geäußerten ernsthaften Bedenken gegen eine stärkere Unternehmenskonzentration im deutschen Energiemarkt.
Mit dem Bundeskartellamt und der Monopolkommission haben nun die beiden zuständigen Fachbehörden uneingeschränkt und eindeutig eine Ministererlaubnis, selbst unter Auflagen, abgelehnt. Die vorgetragenen Argumente sind wohl begründet und nachvollziehbar.
Offensichtlich hat sich die Bundesregierung aber bereits im Vorfeld und noch während der laufenden Prüfungsverfahren bereit erklärt, eine Ministererlaubnis zu erteilen.
Nach den jetzt durch die Monopolkommission erneut vorgetragenen schweren Bedenken erwartet die zuständige Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU eine umfassende Darlegung der Beweggründe durch das Wirtschaftsministerium, warum bei dieser ablehnenden Gutachterlage durch die Bundesregierung ggf. anders entschieden und die Erlaubnis erteilt werden soll. Der Minister ist aufgefordert, eine solche schwerwiegende Entscheidung endgültig erst dann zu treffen, wenn das Parlament vorab und umfassend informiert worden ist und dem zuständigen Fachausschuss des Bundestags ausreichend Zeit für die Beratung verbleibt.
Da die Monopolkommission darüber hinaus eine Ministererlaubnis bis zum Vorliegen einer Kartellfreistellung nach EU-Recht für unzulässig hält, gehen wir davon aus, das der Wirtschaftsminister das Verfahren bis zur Vorlage einer solchen Freistellung durch die EU-Kommission aussetzen wird. Dies gilt um so mehr, als ja die bisherige Argumentation des Wirtschaftsministers immer darauf abzielte, das man hier keinen deutschen, sondern einen europäischen Marktprozess zu entscheiden habe.
Die von Monopolkommission und Bundeskartellamt erwarteten gravierenden Wettbewerbsbeschränkungen drohen die bisherigen Liberalisierungserfolge in Deutschland zunichte zu machen und laufen den Zielen des in der vergangenen Woche novellierten Energiewirtschaftsrechts entgegen.
Minister Müller, dessen energiepolitische Vernunft bislang zu wünschen übrig ließ, täte gut daran, nun besonnen zu handeln, damit der Wettbewerb nicht ein weiteres Mal auf der Strecke bleibt!
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