Rehberg: Trotz Nachtragshaushalt keine neue Schulden
Berlin (ots)
3,5 Milliarden Euro für Bildungseinrichtungen finanzschwacher Kommunen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Nachtragshaushalts 2016 beschlossen. Er schafft die Voraussetzungen, damit der Bund noch in diesem Jahr zusätzliche 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen bereitstellen kann. Hierzu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg:
"Die Union begrüßt, dass der Bund trotz der zusätzlichen Ausgaben weiterhin keine neuen Schulden machen wird. Dank der aktuellen Entwicklungen können die Zinsausgaben von 23,8 auf 20,3 Milliarden Euro gesenkt werden.
3,5 Milliarden Euro sollen in den 2015 eingerichteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds fließen und dann für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zur Verfügung stehen. Die Maßnahme ist ein Teil der Vereinbarung von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die Union erwartet, dass sämtliche Beschlüsse dieser Vereinbarung umgesetzt werden. Die Länder müssen sich zu den strukturellen Maßnahmen bekennen, die die Aufgabenerledigung im Bundesstaat verbessern sollen. Die Union begrüßt ausdrücklich die dazu vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwürfe. Eine "Rosinenpickerei" der Länder wird die Unionsfraktion im Bundestag nicht zulassen.
Diese neue Mitfinanzierung des Bundes im Bildungsbereich ist für mich als Haushaltspolitiker des Bundes die "dickste Kröte", die wir im Rahmen der Gesamtvereinbarung schlucken mussten. Der Bund übernimmt in einem weiteren ureigenen Länderbereich Verantwortung. Für die Länder ist dies kein Ruhmesblatt. Der Deutsche Landkreistag spricht insofern zu recht von "einen Offenbarungseid der Länder".
Trotz dieser Bedenken gehen wir mit dem Nachtrag den ersten haushaltsrechtlichen Schritt zur Umsetzung der Vereinbarung von Bund und Ländern zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die konkreten Voraussetzungen für das neue Förderprogramm und der weiteren Vereinbarungen werden im Rahmen der Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze umgesetzt."
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