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CDU/CSU-Bundestagsfraktion /Geis: Die elektronische Fußfessel ist kein Ersatz für den Strafvollzug

Berlin (ots)

Zu dem hessischen Modellversuch zur elektronischen
Überwachung von Straftätern erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die elektronische Fußfessel mag in Einzelfällen sinnvoll sein, um
einen anderenfalls gebotenen Freiheitsentzug, etwa den Vollzug einer
Untersuchungshaft, zu vermeiden; sie ist jedoch im Unterschied zu
Überlegungen innerhalb der SPD keinesfalls eine geeignete Alternative
zu dem Vollzug von Freiheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung
ausgesetzt werden können.
Strafen können nur dann ihre präventive Wirkung entfalten, wenn
sie den Täter empfindlich treffen. Schon deshalb kommt ein
flächendeckender Einsatz der elektronischen Fußfessel nicht ernsthaft
in Betracht. Denn kaum jemand ließe sich wirksam von der Vorstellung
abschrecken, eine Freiheitsstrafe nicht im Gefängnis, sondern zu
Hause abzusitzen.
Der lobenswerte hessische Modellversuch zeigt daher nicht nur die
Möglichkeiten, sondern vor allem auch die Grenzen eines sinnvollen
Einsatzes der elektronischen Fußfessel auf.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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