CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer/Falk: Keine Politik der ruhigen
Hand beim Schutz der Jugend!
Berlin (ots)
Anlässlich des heutigen Expertengespräches der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Gewalt in den Medien bekämpfen - Erziehungskompetenz stärken" erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB, und die Parlamentarische Geschäftsführerin, Ilse Falk MdB:
Die Bluttat von Erfurt hat den Lichtkegel auf einen Teil unseres Medienlebens gelenkt, der lieber im Dunkeln bliebe. Gewalt und Pornographie sind in einer erschreckenden Weise in unseren Medienalltag, in Fernsehen und Internet, eingekehrt. Auch wenn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Mitte der neunziger Jahre dem Jugendmedienschutz einen besonderen Stellenwert eingeräumt hat und mit dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz eine gute Grundlage gelegt hat, ist seit vier Jahren nichts mehr passiert. Wertvolle Zeit wurde vertan. Ein schärferes Jugendschutzgesetz allein hätte Erfurt sicher nicht verhindert. Es ist aber das Zusammenwirken von restriktiver formulierten Rechtsvorschriften einerseits und der Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz andererseits, die langfristig eine Besserung bedeuten können. Die Experten haben jedenfalls sehr deutlich gemacht, dass Konsum von Gewaltinhalten desensibilisiert und damit langfristig Gewalt gesellschaftsfähig macht. Dem müssen wir mit wirksamen Mitteln entgegentreten.
Der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entwurf eines Jugendschutzgesetzes greift zu kurz und ist stellenweise mangelhaft. Im Kern handelt es sich nur um die Verschmelzung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte. Dies ist zu wenig. Vieles bleibt unklar: So etwa, welche Anforderungen an eine "erziehungsbeauftragte Person" zu stellen sind und warum es dieses Rechtsinstitutes bedarf. In der neu zu errichtenden Kommission Jugendmedienschutz ist die Stellung der Landesmedienanstalten stärker zu verankern, denn nur sie bieten plural zusammengesetzte Gremien. Die Freigabe von FSK 12-Filmen für 6jährige, die in Begleitung ihrer Eltern sind, ist eindeutig ein falsches Signal. Die nicht altersgerechte Abgabe von Filmen und Spielen an Automaten läßt sich nicht verhindern, daher sollte ein Verleih per Automaten generell untersagt werden. Ungeklärt ist, wie die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern miteinander verzahnt werden können, wenn identische jugendgefährdende Inhalte per Internet (Länder) und per Datenträger (Bund) verbreitet werden. Unzureichend sind auch die Anstrengungen der Bundesregierung, auf europäischer Ebene qualifizierte Standards zu erreichen.
Zu den schärfer formulierten rechtlichen Rahmenbedingungen muss die private individuelle Komponente kommen. Gefordert sind hier in erster Linie die Familie und die Eltern. Sie sind Vorbild ihrer Kinder, können deren Entwicklung am besten einschätzen und das Hineinwachsen in die Medienwelt der Erwachsenen am besten steuern. Wertschätzung für Familien und Erziehungsarbeit auszudrücken, ist CDU-Politik, denn wir brauchen ein gesamtgesellschaftliches Bekenntnis zur elterlichen Erziehung. Kinder haben ein Recht auf Eltern. Ihre Zeit und ihr Engagement sind es, die den Kindern die wichtigste Mitgift für ihr Leben mitgeben: Eine Erziehung zu Selbstbewusstsein und zur Anerkennung moralischer Werte. Millionen von Eltern nehmen ihre Erziehungsverantwortung sehr ernst, aber viele Belastungen und heimliche Miterzieher wie die Medien machen ihnen das Erziehen immer schwerer.
Daher sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz einen wesentlichen Beitrag in der Unterstützung der Familien. Dazu gehören der Ausbau und die größere Vernetzung von Familienberatung und Familienbildung ebenso wie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein tragfähigeres Zusammenspiel von Eltern mit außerfamiliären Institutionen wie Kindergarten und Schule.
Die CDU fordert vor dem Hintergrund der Ausführungen der Sachverständigen die Bundesregierung auf, auf folgenden Handlungsfeldern aktiv zu werden und u.a. darauf hinzuwirken, dass:
1. ein generelles Verbot der Verbreitung schwer jugendgefährdender Videofilme und Video- und Computerspiele in Form der Vermietung und des Verleihs realisiert wird,
2. ein Verbot sogenannter Killerspiele, bei denen in menschenverachtender Weise Tötungen oder Verletzungen von Mitspielern realitätsnah simuliert werden, realisiert wird,
3. eine Prüfung von Sanktionsinstrumenten vorgenommen wird, wenn die Selbstkontrolle - wie insbesondere häufig bei den privaten Rundfunkanstalten - nicht funktioniert,
4. europäische und international gültige Schutzstandards im Jugendmedienschutz vereinbart werden,
5. die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz ergriffen werden:
- Ausbau und stärkere Vernetzung der Familienbildungsstätten und der Familienberatungsstellen,
- Verbesserung der Qualifizierung der Erzieher/innenausbildung sowie der Mitarbeiter/innen in Bildungs- und Beratungseinrichtungen,
- Einführung von Bildungsgutscheinen, mit denen Eltern Angebote in Anspruch nehmen können, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen,
- Herausgabe eines Erziehungsbegleiters, der Lösungsvorschläge für Erziehungsprobleme präsentiert.
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