CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Deittert/Aigner: Bundesregierung
ignoriert Sorgen der Bürger beim Sender Holzkirchen
Berlin (ots)
Zu dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages, eine Petition zur amerikanischen Sendeanlage in Holzkirchen-Oberlaindern (Drucksache 14/9074) der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss, Hubert Deittert MdB, und die Berichterstatterin, Ilse Aigner MdB:
Wir begrüßen den Beschluss des Bundestages, die Petition von Bürgern gegen den Kurzwellensender Holzkirchen der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Mit diesem höchsten Votum hat sich das Parlament einmütig auf die Seite der betroffenen Anwohner gestellt.
Seit Jahren kämpfen Bürger aus der bayerischen Gemeinde Valley gegen vermutlich gesundheitsschädliche Beeinträchtigungen durch den Betrieb der Sendeanlage in Holzkirchen-Oberlaindern, von dem aus die USA seit 50 Jahren Radiosendungen ausstrahlen. Trotz mehrfacher, nachdrücklicher Nachfragen hatte die Bundesregierung den Mitgliedern des Petitionsausschusses keine zufriedenstellende Auskunft darüber geben können, ob von der amerikanischen Sendeanlage unzumutbare Beeinträchtigungen ausgehen und ob sie von ihrem Kündigungsrecht für die Bundesliegenschaft Gebrauch machen wird.
Vielmehr tauchten bei der Anhörung des Staatsministers Volmer (Auswärtiges Amt) und der Staatssekretäre aus dem Wirtschafts-, dem Finanz-, dem Umwelt- und dem Gesundheitsministerium immer wieder neue Widersprüche auf. Dadurch verdichtete sich der Eindruck, dass die Bundesregierung die verständlichen Sorgen der betroffenen Anwohner nicht wirklich ernst nimmt, eine tatsächliche Aufklärung behindert und eine pauschale außenpolitische Rücksichtnahme über den Schutz der Bevölkerung stellt.
So hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Messungen der Abstrahlleistung im Bereich der bewohnten Gebiete mehrfach abgelehnt, weil angeblich diese amerikanische Anlage nicht der technischen Überprüfung durch deutsche Stellen unterliege. Andererseits hatte das Auswärtige Amt aber signalisiert, dass nur der Nachweis einer unzumutbaren Beeinträchtigung von Anwohnern eine Kündigung des Nutzungsvertrages ermögliche. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz! Mit dem Votum für eine Kündigung des Nutzungsvertrages hat der Bundestag deutlich gemacht, dass es so nicht geht. Welche Blamage für die rot-grüne Regierung!
Die CDU/CSU-Fraktion hat in den Beratungen unmissverständlich klar gemacht, dass sie die Ausstrahlung von Rundfunksendungen in Krisengebiete durch die USA nach wie vor unterstützt. Der Betrieb derartiger Sender darf jedoch die Gesundheit der Anwohner der Sendeanlagen nicht gefährden. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, durch kontinuierliche Messungen endlich den Schutz der betroffenen Personen vor unzumutbaren Beeinträchtigungen sicher zu stellen.
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