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Götz: Schröders unsinnige Grundsicherung darf nicht kommen

Berlin (ots)

Anlässlich der Vorlage eines Gutachtens der
Verfassungsrechtler Schoch und Wieland im Auftrag des Deutschen
Landkreistages zum rot-grünen Grundsicherungsgesetz erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:
Schröder hat mit dem Grundsicherungsgesetz eine Bürokratielawine
ausgelöst, die hohe Kosten für die Kommunen und kaum
Leistungsverbesserung für die Bürger bringt. Am 1. Oktober 2002
sollen von den Rentenversicherungsträgern alle Menschen über 65 in
Deutschland angeschrieben werden, die weniger als 826 Euro Rente pro
Monat bekommen; außerdem alle voll Erwerbsgeminderten ab 18 Jahren.
Sie alle - etwa 20 Mio. Menschen - sollen aufgefordert werden,
Anträge auf Grundsicherung bei den Kommunen zu stellen. Ab dem 1.
Januar 2003 sollen sie ihre Ansprüche geltend machen.
Was bringt das?
* Über 2/3 der Leistungsberechtigten werden keinen Cent mehr in
der Tasche haben.
   * Ein großer Teil von ihnen wird auch weiterhin zusätzlich
Sozialhilfe benötigen. Mit 50 - 60 % Mischfällen wird gerechnet.
   * Für Menschen in Pflegeeinrichtungen wird die Finanzierung noch
komplizierter: Rente, Pflegekasse, Pflegewohngeld, Unterhaltszahlung
von Angehörigen, Sozialhilfe plus Grundsicherung. Noch ein Antrag
mehr!
   * Ein Schutz vor Leistungsmissbrauch ist schwierig, weil die
Berücksichtigung von Vermögen nicht vernünftig geregelt ist.
Die Kommunen gehen Pleite. Und noch einmal bürdet Schröder ihnen
zusätzliche Kosten auf: für zusätzliches Personal und Büros für die
kolossale Aufgabe; dies bei einem insgesamt unzureichenden
Bundeszuschuss.
Außer den Verwaltungskosten kommen 2003 bis zu
1 Mrd. Euro zusätzlich auf die Landkreise und kreisfreien Städte
zu - mit steigender Tendenz. Der Bund will sich nur mit 409 Mio. Euro
beteiligen. Dieser Betrag soll an die Länder überwiesen werden. Der
Löwenanteil soll bei den Gemeinden hängen bleiben.
Nach einem Rechtsgutachten der Verfassungsprofessoren Schoch und
Wieland ist das Grundsicherungsgesetz verfassungswidrig. Der Bund
hätte die Landkreise und kreisfreien Städte nicht als Träger der
Grundsicherung einschließlich Finanzierungskompetenz und -last
bestimmen dürfen.
Konzeptionell, handwerklich und politisch eine weitere
Schrödersche Fehlleistung. CDU und CSU sagen klipp und klar: Das
Grundsicherungsgesetz darf nicht umgesetzt werden!

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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