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Geis: Straftaten dürfen sich nicht lohnen

Berlin (ots)

Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes über
die Abschöpfung von Taterlösen durch Anordnung des Verfalls erklärt
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Das soeben verkündete Urteil des Bundesgerichtshofes enthält eine
sehr erfreuliche Klarstellung und Bestätigung dessen, was der
Gesetzgeber erreichen wollte, als er 1992 beim strafrechtlichen
Verfall das so genannte Bruttoprinzip manifestierte: Straftaten
sollen sich nicht lohnen dürfen!
Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sollten sich durch diese
Entscheidung ermutigen lassen, die vorhandenen rechtlichen
Möglichkeiten zur Gewinnabschöpfung voll auszuschöpfen, damit der
finanzielle Anreiz zur Begehung von Straftaten bereits im Keim
erstickt wird.
Auch der Gesetzgeber ist erneut gefordert. Künftig sollten auch
diejenigen Vorteile entzogen werden können, die der Täter lediglich
mittelbar aus Straftaten erlangt hat, z.B. Einnahmen aus
Restaurantbetrieben, die mit dem Erlös aus Drogengeschäften
unterhalten werden. Gerade im Kampf gegen die Organisierte
Kriminalität gilt es, jeden möglichen wirtschaftlichen Nutzen von
Straftaten zu beseitigen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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