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Marschewski: Verfassungsklage war absehbar

Berlin (ots)

Zur Ankündigung des Bundes der Ruhestandsbeamten,
Rentner und Hinterbliebenen (BRH), Verfassungsklage gegen das
rot-grüne Versorgungsänderungsgesetz 2001 zu erheben, erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski MdB:
Eine Verfassungsklage gegen das von SPD und Grünen
durchgepeitschte Versorgungsänderungsgesetz 2001 war absehbar. Nicht
nur die CDU/CSU-Fraktion, sondern auch so renommierte Experten wie
die Professoren Pechstein und Battis haben die rot-grünen
Pensionskürzungspläne von Beginn an als nicht verfassungsfest
eingestuft. Doch die Koalition hat alle Warnungen ignoriert.
Unklar ist nun, ob die Anfang 2003 in Kraft tretenden Bestimmungen
des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 Bestand haben werden. Aus
verfassungsrechtlicher Sicht ist an dem rot-grünen Gesetz
insbesondere zu kritisieren, dass
  • bei Beamten, die heute bereits im Ruhestand sind, bestandskräftig zuerkannte Ruhestandsbezüge faktisch gesenkt werden und damit eklatant gegen Prinzipien wie Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot verstoßen wird;
  • die faktische Kürzung des bereits erdienten Ruhegehalts von den heutigen Pensionären nicht mehr kompensiert werden kann, weil sie von der staatlichen Förderung einer privaten Zusatzvorsorge ausgeschlossen wurden;
  • mehr Ruhegehaltsempfänger als bisher auf die Mindestversorgung zurückgeworfen werden, was insbesondere Angehörige des einfachen und mittleren Dienstes oder auch Soldaten und Polizisten betrifft;
  • zusätzlich die Hinterbliebenenversorgung reduziert wird.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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