Götz: Grundsicherung - Bürokratiemonster stoppen!
Berlin (ots)
Zur Bundesratsentschließung zum Grundsicherungsgesetz erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, das Grundsicherungsgesetz nicht umzusetzen. Schröder ist gut beraten, dem Votum der Länderkammer zu folgen.
Das Gesetz ist unausgegoren und ein bürokratisches Monster. Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Zumindest bis sie geklärt sind darf das Gesetz nicht in Kraft gesetzt werden.
Das Grundsicherungsgesetz schafft hohe Kosten für die Kommunen und kaum Leistungsverbesserung für die Bürger. Seit dem 1. Oktober 2002 werden von den Rentenversicherungsträgern alle Menschen über 65 in Deutschland angeschrieben werden, die weniger als 826 Euro Rente pro Monat bekommen; außerdem alle voll Erwerbsgeminderten ab 18 Jahren.
Sie alle - etwa 20 Mio. Menschen - werden aufgefordert, Anträge auf Grundsicherung bei den Kommunen zu stellen. Ab dem 1. Januar 2003 sollen sie ihre Ansprüche geltend machen.
Was bringt das:
- Die Mehrheit der Antragsteller werden keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben haben.
- Ein großer Teil von ihnen wird auch weiterhin zusätzlich Sozialhilfe benötigen. Mit 50 - 60 % Mischfällen wird gerechnet, vor allem Personen in Heimen.
- Für Menschen in Pflegeeinrichtungen wird die Finanzierung noch komplizierter: Rente, Pflegekasse, Wohngeld/Pflegewohngeld, Unterhaltszahlung von Angehörigen, Sozialhilfe plus Grundsicherung. Noch ein Antrag mehr!
- Die Gefahr von Leistungsmissbrauch besteht. Denn der Datenabgleich, wie er bei der Sozialhilfe erfolgt, ist nicht geregelt.
Die Kommunen gehen Pleite. Und noch einmal will Schröder ihnen zusätzliche Kosten auf bürden: zusätzliches Personal und Büros für die kolossale Aufgabe; dies bei einem insgesamt unzureichenden Bundeszuschuss.
Außer den Verwaltungskosten kommen 2003 bis zu 1 Mrd. Euro zusätzlich auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu - mit steigender Tendenz. Der Bund will sich nur mit 409 Mio. Euro beteiligen. Dieser Betrag soll an die Länder überwiesen werden. Der Löwenanteil der Kosten soll bei den Gemeinden hängen bleiben.
Nach einem Rechtsgutachten der Verfassungsprofessoren Schoch und Wieland ist das Grundsicherungsgesetz verfassungswidrig. Der Bund hätte die Landkreise und kreisfreien Städte nicht als Träger der Grundsicherung einschließlich Finanzierungskompetenz und Finanzierungslast bestimmen dürfen.
Konzeptionell, handwerklich und politisch eine weitere Schrödersche Fehlleistung. CDU und CSU haben im Bundesrat klipp und klar gesagt: das Grundsicherungsgesetz darf nicht umgesetzt werden!
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