Hasselfeldt: Bundesregierung setzt landwirtschafts- und verbraucherfeindliche Politik fort
Berlin (ots)
Anlässlich der Haushaltsdebatte am 3.12.2002 im Deutschen Bundestag erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Die rot-grüne Bundesregierung hat viel versprochen und nichts gehalten. Ihre Politik der Wählertäuschung und des wahllosen Stopfens der leeren Kassen trägt sie auch auf dem Rücken der Landwirtschaft aus. Auf das Versprechen, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft solle gestärkt werden, kann sich die Landwirtschaft seit dem Amtsantritt von Ministerin Künast nicht verlassen. Die jetzigen Steuerpläne und der Gesetzesentwurf zum Agrarhaushalt 2003 zeigen vielmehr, dass die Landwirte sich zumindest auf eines verlassen können: wo immer möglich, werden ihnen neue Belastungen auferlegt.
Beispiel Agrarhaushalt: Statt den begrenzten Agraretat für agrarpolitisch notwendige und sinnvolle Maßnahmen zu verwenden, fließen die Gelder stattdessen zu einem großen Teil in rot-grüne Spielwiesen und Eigenwerbung. Im Haushaltsplan 2003 lässt sich die Bundesregierung Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie das Bundesprogramm Ökolandbau rund 59 Mio. Euro kosten. Zusätzlich werden noch 50 Mio. Euro für die Förderung des Bundesprogramms "Tiergerechte Haltungsverfahren" veranschlagt, insgesamt also 109 Mio. Euro. In Zeiten leerer Kassen ist dies agrarpolitischer Luxus.
Das Geld dafür wird aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz genommen, die im Vergleich zum Vorjahr um fast 113 Mio. Euro gekürzt wird. Zusätzlich ist eine globale Minderausgabe von 35 Mio. Euro veranschlagt.
Als wäre dies nicht Belastung genug, legt die Bundesregierung der Landwirtschaft zusätzliche Steuerbelastungen und Bürokratie auf. Die Absenkung der Umsatzsteuerpauschalierung von 9 auf 7 Prozent und die gleichzeitige Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 16 Prozent für landwirtschaftliche Vorprodukte hebt die Vorteile der Umsatzsteuerpauschalierung wieder auf. Die bewährte Umsatzsteuerpauschalierung wird damit faktisch abgeschafft. Dies bedeutet sowohl für die Betriebe als auch die Finanzverwaltungen mehr Kosten und Bürokratie und trifft vor allem bäuerliche Familienbetriebe, die sich entweder für eine höhere Abgabenlast oder einen erhöhten Buchführungsaufwand entscheiden müssen.
Mit der Anhebung der Mehrwertsteuer für landwirtschaftliche Vorprodukte und Gartenbauerzeugnisse schadet die Bundesregierung vor allem den Gärtnern und den Direktvermarktern, die den erhöhten Mehrwertsteuersatz nicht weitergeben können.
Die fünfte Stufe der ökologischen Steuerreform bringt der deutschen Land- und Forstwirtschaft jährlich eine Netto-Mehrbelastung von 17,6 Mio. Euro und schwächt somit weiterhin deren Wettbewerbskraft.
Die Verschlechterung dieser Rahmenbedingungen ist vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die auf die Landwirtschaft durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, der EU-Osterweiterung und der WTO-Verhandlungen zukommen, nicht akzeptabel.
Vor allem ist sie nicht mit dem Argument zu rechtfertigen, dass die Steigerung des Anteils des Ökolandbaus auf 20% mehr Lebensmittelsicherheit bewirkt. Mit der fehl gerichteten Agrarpolitik der rot-grünen Bundesregierung, die die Nachfrage zu lenken versucht und die Produktion künstlich anheizt, werden die bereits in Deutschland etablierten Ökobetriebe unter Wettbewerbsdruck gesetzt. Dies nützt weder den ökologischen Betrieben noch den Verbrauchern.
Die Lebensmittelsicherheit muss durch andere Maßnahmen verbessert werden:
- Wir brauchen endlich ein einheitliches Durchführungsrecht im Lebens-, Futter-, Tierarzneimittel- und Veterinärrecht. Dies ist bereits im Gutachten des Bundesrechnungshofes im Juni 2001 angemahnt worden, bislang seitens Ministerin Künast aber nicht in Angriff genommen worden.
- Die Bundesregierung muss die Lebensmittelüberwachung stärker koordinieren und auch die effektive Koordination und Kommunikation mit der EU gewährleisten. Den neuen Bundesbehörden im Verbraucherschutz, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Bundesinstitut für Risikokommunikation kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung muss deshalb die sachgerechte und effektive Tätigkeit beider Behörden gewährleisten und förderen.
- Der Vollzug der Lebensmittelkontrollen muss auf ein einheitliches europäisches Niveau angehoben werden, um effektiven Verbraucherschutz im Binnenmarkt zu gewährleisten.
Für die Union sind Verbraucherschutz und Landwirtschaft keine Gegensätze, sondern unteilbar. Beide haben ein gleichgerichtetes Interesse daran, dass sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel produziert werden. Hierzu sind alle Formen der Landwirtschaft, ob ökologisch oder modern wirtschaftender Betrieb in der Lage und müssen daher gleichberechtigt behandelt werden - auch im Interesse der Verbraucher.
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