Carstensen/Heinen: Bundesregierung missbraucht Acrylamid-Problem zu populistischen Zwecken
Berlin (ots)
Zu den Äußerungen aus dem BMVEL, wonach die Informationstätigkeit der Bundesregierung zu Produkten, die mit Acrylamid stark belastet sind, durch die Ablehnung des Verbraucherinformationsgesetzes im Bundesrat durch die Union behindert werde, erklären der verbraucher- und landwirtschaftspolitische Sprecher, Peter Harry Carstensen MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Bundesministerin Künast fängt ihre neue Amtszeit ganz im Stil der alten an: Große Sprüche, nichts dahinter. Sie missbraucht mögliche gesundheitliche Gefahren für die Menschen dazu, mit Populismus die Menschen aufzuheizen und das mangelnde eigene Konzept zu verdecken.
Zu den Vorwürfen gegenüber der Union ist folgendes richtig zu stellen:
Die umfassende Nennung von tatsächlich gesundheitsgefährdenden Produkten ist aufgrund der unmittelbar geltenden EU-Basisverordnung, die seit Februar 2002 in Kraft ist, schon jetzt möglich.
Sofern die Bundesregierung meint, sie brauche eine weitere gesetzliche Grundlage zu ihrer Informationstätigkeit, sei daran erinnert, dass die Union im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Mai beantragt hat, diese EU-Verordnung im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) umgehend zu konkretisieren. Dies hat die Bundesregierung abgelehnt.
Abgelehnt hat die Union nur, dass Informationen ohne Erläuterungen an die Menschen gegeben werden, die damit eher in ihrer Verunsicherung bestärkt werden könnten.
In dieser Haltung sehen wir uns vom Bundesverfassungsgericht in seinem aktuellen Beschluss zum Glykol-Fall vom Juni dieses Jahres bestätigt, dass staatliche Informationstätigkeit inhaltlich zutreffend und in der Darstellung sachlich sein muss. Sofern dies gewährleistet ist, ist aber auch nach dieser Rechtsprechung staatliche Information gerade zur überregionalen Krisenbewältigung und zur Herstellung der Markttransparenz möglich, auch unter Namensnennung.
Die Bundesregierung kann demnach die Menschen aufklären - nach EU-Recht, nach der Rechtsprechung - und sie hätte mit aktiver Unterstützung der Union auch gesetzliche Konkretisierungen schaffen können. Stattdessen verzerrt sie Tatsachen und zieht populistische Panikmache vor - schade, Frau Künast!
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