Hasselfeldt: Statt Überregulierung lieber verbraucherfreundliche UWG-Novelle und Kontrolle!
Berlin (ots)
Anlässlich der Äußerungen von Verbraucherschutzministerin Künast zur geplanten Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Statt pausenlos neue Gesetzesverschärfungen zu fordern, sollte Ministerin Künast sich auf den tatsächlichen Handlungsbedarf konzentrieren.
Beschränkungen des Preiskampfes und des Verdrängungswettbewerbs sind bereits durch das grundsätzliche Verbot des Verkaufes unter Einstandspreis geregelt. Statt weitere Regulierung zu betreiben, wäre die Bundesregierung gut beraten, die Aufsichtsarbeit des Kartellamtes zu überprüfen. Solange eine effektive Kontrolle der Einhaltung des geltenden Rechts nicht gewährleistet ist, nutzt es weder Verbrauchern noch Produzenten und Mittelstand.
Zudem ist die Bundesregierung aufgefordert, jetzt endlich eine verbraucherfreundliche Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorzunehmen. Hierzu gehört die Klarstellung im Gesetz, dass die Verbraucher in den Schutzbereich des UWG einbezogen sind.
Darüber hinaus müssen Verbraucher vor gezieltem Missbrauch im Wettbewerb geschützt werden. Die Einführung eines praktikabel ausgestalteten Gewinnabschöpfungsanspruches, der sich auf schwere Wettbewerbsverstöße bezieht und Verbrauchern und lauteren Mitbewerbern gleichermaßen dient, ist hierzu der richtige Weg.
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