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Schauerte: Ein bisschen rechtstaatlich darf´s schon sein!

Berlin (ots)

Zur Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister
Clement, die Spielregeln der Ministererlaubnis durch eine Novelle des
Kartellrechts zu ändern, erklärt der mittelstandspolitische Sprecher
und Berichterstatter für Wettbewerbsrecht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Es mutet schon abenteuerlich an, wenn der Wirtschaftsminister
angesichts peinlicher Verfahrensfehler seines eigenen Hauses in
jüngster Vergangenheit und eines anstehenden neuen Antrags auf
Ministererlaubnis aus dem Verlagsbereich nun plötzlich das
Kartellrecht ändern möchte.
Die Begründung erstaunt insbesondere: Man wolle verhindern, dass
künftig Fusionen, die das Ministerium aus Gründen des Allgemeinwohls
für sinnvoll halte, im Nachhinein durch Gerichte gestoppt würde.
Dazu ist zunächst anzumerken, dass im laufenden Verfahren vor dem
OLG Düsseldorf zur EON-Ruhrgas-Fusion nicht die materielle
Interessenabwägung des Wirtschaftsministeriums zwischen
Allgemeinwohlvorteilen und Wettbewerbsnachteilen überprüft wird,
sondern vermutete massive Verfahrensfehler, die einem
Bundesministerium schlichtweg nicht unterlaufen dürfen.
Aus übergeordneten rechtsstaatlichen Gründen und dem
grundgesetzlichen Anspruch auf rechtliches Gehöhr ist es schlichtweg
inakzeptabel, die gerichtliche Überprüfung gesetzlich
vorgeschriebener Verfahren einzuschränken. Das Instrument der
Ministererlaubnis ist vom Gesetzgeber nicht als Ordre-de-Mufti,
sondern als rechtsstaatliches Instrument für Ausnahmefälle eingeführt
worden.
Wer die gerichtliche Überprüfung solcher Entscheidungen abschaffen
oder einschränken will, handelt selbst gegen die einzige Legitimation
einer solchen Entscheidung, das übergeordnete Allgemeinwohl. Dann
wäre es schon besser, das Instrument der Ministererlaubnis selbst
fallen zu lassen.
Statt die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu gefährden, ist es
richtiger, eine breit angelegte Diskussion ohne Tabus über die
Ministererlaubnis und ihre Einbindung in das Wettbewerbsrecht zu
eröffnen. Auch im Vergleich mit den Kartellrechten der europäischen
Nachbarn gibt es hier interessante Verbesserungsmöglichkeiten:
  • Dazu gehört die Überlegung, ob das Parlament oder sein zuständiger Ausschuss angehört werden müssen, da sie der eigentliche Ort der Willensbildung des Allgemeinwohls sind.
  • Sollten Ministererlaubnisse nicht wie in der Schweiz zunächst zeitlich befristet werden?
  • Muss nicht konsequenter Weise wie im französischen Kartellrecht auch die Möglichkeit bestehen, eine bereits genehmigte Fusion bei Fehlentwicklungen wieder zu entflechten?
Ziel einer solchen Debatte muss es sein, die Ministererlaubnis
stärker als bisher auf wirkliche Ausnahmen zu beschränken und die
Rolle der unabhängigen Kartellbehörden und der Monopolkommission zu
stärken.
Die Ministererlaubnis darf unter keinen Umständen ein Ersatz für
staatlich gesteuerte Industriepolitik oder ein Gnadenakt ohne
gerichtliche Überprüfbarkeit sein.
Natürlich muss auch für die betroffenen Unternehmen gewährleistet
werden, dass die Anfechtbarkeit einer Ministererlaubnis nicht als
solche dazu führt, dass durch unnötig lange Verfahren das
Fusionsvorhaben de facto aus wirtschaftlichen Gründen ad absurdum
geführt wird. Hier wären insbesondere folgende Ansätze zu prüfen:
* Ein direkter Eintritt in das Hauptsacheverfahren nach bestimmter
     Frist;
   * Vorgegebene Fristen für die Hauptsache-Entscheidung;
   * Unanfechtbarkeit der Ministererlaubnis nach einer gewissen
     Frist;
   * Unanfechtbarkeit der materiellen Entscheidung (Abwägung von
     Allgemeinwohlvorteilen und Wettbewerbsnachteilen), wenn zuvor
     zusätzlich das Votum des Parlaments eingeholt wurde.
Die angekündigten Veränderungen der Spielregeln für die 
Ministererlaubnis verstärken leider den Eindruck, dass unter Rot-Grün
 Wirtschaftspolitik nicht nach ordnungspolitischen Gesichtspunkten
betrieben wird, sondern interessengesteuert ist. Ein solcher Eindruck
birgt große Gefahren für das Ansehen der deutschen Rechtsordnung und
Wirtschaftspolitik.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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