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Röttgen: Anhörung Sexualstrafrecht: Zypries-Entwurf fällt durch - geplante Anzeigepflicht erfährt allgemeine Ablehnung

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen
Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
zu den Gesetzentwürfen der Union und der Regierungskoalition zum
Sexualstrafrecht erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Sachverständigen waren sich weitgehend einig: Klare
rechtspolitische Aussagen bei der Union, Halbherzigkeit und
Fehlgriffe bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Noch am Vormittag ließ die Bundesjustizministerin gegen die
Proteststürme der Opferhilfsorganisationen verkünden: "Geplante
Anzeigepflicht hilft, Kinder besser zu schützen". Am Nachmittag
bekundeten die Sachverständigen nahezu einvernehmlich: Die Vorschrift
fördert das Wegsehen, erhöht den Täterdruck auf die Opfer, ist
gesetzestechnisch verfehlt und nicht praktikabel.
Völlig unverständlich auch die fortbestehende Weigerung der
Regierung, selbst schwere Fälle des Kindesmissbrauchs als Verbrechen
zu brandmarken, statt diese weiter als bloße Vergehen zu behandeln.
Kindesmissbrauch hat eine andere Qualität als Ladendiebstahl.
Ein ähnliches Bild bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion würde es ermöglichen, gegen
hochgefährliche Straftäter die Unterbringung in der
Sicherungsverwahrung auch noch in der Zeit zwischen der Rechtskraft
des eigentlichen Urteils und der Verbüßung der Strafe anzuordnen. Bei
der Koalition fehlt diese Regelung.
Das Urteil der Praktiker unter den Sachverständigen: Die
nachträgliche Sicherungsverwahrung fällt in die Kompetenz und ist vor
allem Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Sie ist unabdingbar notwendig,
um die Bevölkerung und vor allem unsere Kinder vor hochgefährlichen
Straf- und Mehrfachtätern auch nach dem Absitzen der Haftstrafe zu
schützen.
Ein eindeutiges Urteil auch zur vorbehaltenen
Sicherungsverwahrung: Dieses von der Regierung zu Alibizwecken kurz
vor der Bundestagswahl geschaffene Instrument ist in der praktischen
Rechtsanwendung ein Nullum. Für diese Scheinregelung gibt es nahezu
keine Anwendungsfälle; Altfälle erfasst sie ohnehin nicht.
   Ebenso unzureichend gelöst ist in dem Entwurf von SPD und Bündnis
90/Die Grünen die - für eine effektive Strafverfolgung dringend
notwendige - Erweiterung des Einsatzes des genetischen
Fingerabdrucks. Keinem Bürger ist es vermittelbar, dass hier - anders
als im Unionsentwurf - dieses rein präventive Instrument nicht gegen
alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung konsequent
eingesetzt wird.
Die Antwort auf die Frage, was es mit einem verbesserten Schutz
der Bevölkerung vor Sexualverbrechen zu tun hat, wenn über § 184c des
Koalitionsentwurfes das Ausstrahlen von Hardcore-Pornofilmen im
Pay-TV gewissermaßen legalisiert wird, konnte auch die Anhörung nicht
beantworten.
Aus dem vernichtenden Urteil von Praktikern und Wissenschaftlern
gibt es nur eine Konsequenz: Frau Zypries muss ihren Entwurf
zurückziehen. Er ist unausgereift und im Sinne des von allen
angestrebten Opferschutzes unverantwortlich.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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