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Röttgen/Krings: Kompromiss im Urheberrecht ist Schritt in die richtige Richtung

Berlin (ots)

Anlässlich der Zustimmung der Unionsfraktion im
Rechtsausschuss zur Urheberrechtsnovelle der Bundesregierung erklären
der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Dr. Norbert Röttgen
MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Günter Krings MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in der heutigen Sitzung des
Rechtsausschusses im Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
zum Urheberrecht zugestimmt, der nach Beratungen aller Fraktionen im
Bundestag und der Bundesjustizministerin in den vergangenen Wochen
deutlich entschärft wurde. Weil die Möglichkeiten der Opposition
begrenzt sind, bei einem Einspruchsgesetz wie dem Urheberrechtsgesetz
mit beharrlicher Ablehnung einen Erfolg zu erzielen, hat sich die
Unionsfraktion für eine konstruktive Oppositionspolitik entschieden,
um die befürchteten Belastungen insbesondere für die Verlage
möglichst gering zu halten. Auf Initiative der Unionsfraktion wurde
der umstrittene Paragraf 52 a des Urheberrechtsgesetzes eingeschränkt
und bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Die Bestimmung sollte es
ermöglichen, fremde Texte für Zwecke des Unterrichts und der
Forschung bestimmten Personengruppen zugänglich zu machen. Schulen
und Universitäten hätten danach komplette Publikationen auf ihrem
Server den Schülern und Studenten zur Verfügung stellen können. Nach
dem Kompromiss zwischen den Vertretern der Bundesregierung und der
Unionsfraktion im Bundestag dürfen nur kleine Teile eines Werkes,
Werke geringen Umfangs und nur einzelne Beiträge aus Zeitungen und
Zeitschriften genutzt werden, bei der Verwendung für den Unterricht
an Schulen ist zudem die Einwilligung der Verlage erforderlich.
Die CDU/CSU-Fraktion teilt die Auffassung der Verlage, dass die
Bestimmung die urheberrechtlich geschützten Verwertungsrechte der
Verlage an den herausgegebenen Publikationen beschränkt und daher
komplett aus dem Gesetz herausgenommen werden müsste. Dies hat die
Unionsfraktion noch einmal in einem Änderungsantrag unterstrichen.
Der Kompromiss ist jedoch auch für die Verlage allemal die bessere
Alternative zum ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung. Vor allem
die auf Vorschlag der Unionsfraktion aufgenommene Befristung bis zum
31. Dezember 2006 – dann tritt die Regelung außer Kraft – bietet
immerhin die Möglichkeit einer Korrektur. Wenn sich bis zum 31.
Dezember 2006 gezeigt hat, dass die befürchteten negativen
wirtschaftlichen Konsequenzen des Paragrafen 52 a insbesondere für
kleinere Verlage eingetreten sind, wird es keine neue Bestimmung
dieses Inhalts geben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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