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Hasselfeldt/Heinen: Union legt Konzept für bessere Verbraucherinformation vor

Berlin (ots)

Zur heutigen Einbringung des CDU/CSU-Antrags
„Bessere Verbraucherinformation bei Lebensmitteln, Produkten und
Dienstleistungen“ erklären die stellvertretende Vorsitzende, Gerda
Hasselfeldt MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Das Leitbild des mündigen Verbrauchers steht für die Union im
Mittelpunkt der Verbraucherpolitik. Ein wichtiges Instrument, um
diese Mündigkeit zu stärken, ist die Verbraucherinformation. Wir
haben daher ein geschlossenes Konzept vorgelegt, wie den Verbrauchern
bessere Information über Lebensmittel, Produkte und Dienstleistungen
zur Verfügung gestellt werden kann, ohne Wirtschaft und Verwaltung
übermäßig zu belasten. Es gründet sich auf fünf Säulen, die sich
gegenseitig ergänzen. Entscheidend sind die Trennung von aktiver
behördlicher Information bzw. Warnung und der Zugang zu Information
für Verbraucher, die gleichzeitige Verbesserung von Primärinformation
am Produkt und die Stärkung der Sekundärinformation bei den
Unternehmen sowie die flankierende Verbraucherberatung. Im Einzelnen:
• Verbesserte und Vereinfachte Kennzeichnung 
Die Kennzeichnung am Produkt ist bei Lebensmitteln, Kosmetika und 
sonstigen Produkten des täglichen Lebens die primäre 
Informationsquelle. Sie ist derzeit aber vor allem bei Lebensmitteln 
häufig zu kompliziert und muss deshalb vereinfacht werden. Die 
Kennzeichnung muss allgemein verständlich und auf das Wesentliche 
fokussiert sein. Herkunftsangaben bei rohen und verarbeiteten 
Produkten vor allem tierischer Herkunft müssen verbessert werden.
• Unternehmerische Verbraucherinformation Weitere Informationen
über ein Produkt sind am ehesten über die Hersteller erhältlich. Die
unternehmerische Verbraucherinformation soll daher gestärkt werden.
Verbessertes Auskunftsverhalten wie auch konkrete Sekundärinformation
durch Homepages, Flugblätter, Hotlines, Infopoints u.a. müssen das
Ziel sein. Hierzu sind eine Selbstverpflichtungsinitiative und
finanzielle Unterstützung für mittlere und kleine Unternehmen
anzustreben. Verstärkte Aufklärungsarbeit über die Inhalte der
Produktsiegel soll diesen Bereich ergänzen.
• Behördliche Information und Warnung Im Fachrecht müssen die
Warnung und die aktive Information der Öffentlichkeit durch die
Behörden geregelt werden: für Produkte bei hinreichendem
Gefahrenverdacht und für den Bereich des vorsorgenden
gesundheitlichen Verbraucherschutzes unterhalb der Gefahrenschwelle
bei massiven Täuschungen und bei Verstößen gegen Bestimmungen wie
z.B. die Rückstandshöchstmengen-verordnung. Das Fachrecht
(Produktsicherheitsgesetz und Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz)
ist entsprechend anzupassen.
• Verbraucherinformationsgesetz Ein Gesetz über
Verbraucherinformation soll den Zugang der Verbraucher zu Daten
regeln, die bei Behörden vorhanden sind. Hierbei werden die
wesentlichen Grundsätze beachtet, die die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen sichern sowie die Behörden vor missbräuchlicher
Inanspruchnahme schützen. Ein Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen
dagegen kann nur europaweit geregelt werden.
• Unabhängige Verbraucherberatung Gerade im Bereich der
Dienstleistungen ist die Beratung durch unabhängige
Verbraucherzentralen von großer Bedeutung. Hierfür sollen Stiftung
Warentest in die Unabhängigkeit entlassen werden und die
Landesverbraucherzentralen gestärkt werden. Mit diesem Antrag haben
wir ein Konzept vorgestellt, das der heutigen wirtschaftlichen
Situation mit Produktvielfalt in allen Bereichen des privaten
Verbrauchs und einem gestiegenen Interesse und Selbstbewusstsein der
Verbraucher gerecht wird.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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