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Carstensen/Connemann: Mangelnde Konsequenz bei Rot-Grün in Bund und NRW bei der Bekämpfung der Geflügelpest

Berlin (ots)

Angesichts der Bestätigung des Ausbruchs der
Geflügelpest in Deutschland durch die Bundesforschungsanstalt für
Viruskrankheiten der Tiere erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Peter Harry
Carstensen MdB, und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Gitta Connemann MdB:
Seit den Untersuchungen am 8. Mai auf einem Betrieb bei Viersen
bestand der dringende Verdacht, dass die Geflügelpest von den
Niederlanden auf Deutschland übergesprungen ist. Bis heute mussten in
den Niederlanden 30 Mio. Tiere getötet werden. Aufgrund der enormen
Gefahr für die deutschen Geflügelhalter hatte der Präsident des
Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft am 28. April in der
Sitzung des nationalen Krisenrates in Bonn der Bundesregierung das
Angebot unterbreitet, dass die deutsche Geflügelwirtschaft bereit
sei, die Präventiv-Tötung des Geflügels in einem Randstreifen entlang
der niederländischen Grenze in einer Breite von zehn Kilometer zu
finanzieren. Den Vertretern der Geflügelwirtschaft war nämlich klar,
dass der von Frau Landesministerin Höhn eingerichtete Streifen von
einem Kilometern Breite zu wenig ist. Dies hat sich nun leider
bestätigt.
Die Geflügelwirtschaft hat ihr Angebot am 2. Mai gegenüber der
nordrhein-westfälischen Landesregierung wiederholt. Das Angebot wurde
auf Bundes- und Landesebene mit dem Hinweis auf die fehlende
Rechtsgrundlage abgelehnt. Es ist ein unmögliches Verhalten der
Bundesregierung, dass sie diesen Vorgang gegenüber dem Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen
Bundestages verschwiegen hat. Hätte man den Vorschlag des zehn
Kilometer-Streifens der Geflügelwirtschaft aufgegriffen, hätte der
Seuchenfall auf dem Betrieb bei Viersen nicht auftreten können, da er
in diesem Streifen gelegen hätte. Das freiwillige Angebot der
Geflügelwirtschaft mit dem Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlagen
abzulehnen, ist ein weiteres Armutszeugnis in Sachen
Seuchenbekämpfung dieser Bundesregierung, denn seit drei Jahren mahnt
die Agrarministerkonferenz Verbesserungen beim Bundesseuchengesetz
an.
Die Fehler beim Bund setzen sich im Land Nordrhein-Westfalen fort.
Landesministerin Höhn hat dilettantisch gehandelt: Einrichtung des
nur ein Kilometer breiten Sicherheitsstreifens, kein konsequentes
Einstallungsgebot für Geflügel, so wie es Niedersachsen getan hat,
keine Vorsorge zur Präventiv-Tötung. Obwohl sie mehr als acht Wochen
Zeit gehabt hatte, sich auf den Seuchenausbruch vorzubereiten, hat im
entscheidenden Augenblick nicht genügend CO² zur Tötung bereit
gestanden.
Dies alles zeigt das Versagen von Rot-Grün bei der Bekämpfung der
Geflügelpest. Leider spielt hier auch Ideologie mit. Die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion beantragt deshalb eine Sondersitzung des
Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des
Deutschen Bundestages.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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