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Klaeden: Leuna/Minol und angebliche Aktenvernichtung werden zum Bumerang für Schröder

Berlin (ots)

Zur Fragestunde im Deutschen Bundestag am 26. Juni
2003 erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Die massiven Vorwürfe des Bundeskanzleramts gegen die Regierung
Kohl wegen der Privatisierung von Leuna/Minol und des angeblichen
Verschwindens von Akten beim Regierungswechsel 1998 sind frei
erfunden. Diese Machenschaften treffen Bundeskanzler Schröder und
seine Amtsführung wie ein Bumerang und werfen ein bezeichnendes Bild.
Im Zusammenhang mit der Fragestunde am Mittwoch weise ich auf
folgende Themenbereiche hin:
Angebliche Aktenvernichtung
Nach drei Jahren der Falschinformation hat das Kanzleramt
gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn nun zugegeben, dass als
verschwunden bezeichnete Originalakten des Kanzleramtes vorhanden
sind; in diesem Falle Akten, die die Privatisierung der
Mitteldeutschen Kaliwerke betreffen. Wir werden nicht nachlassen, bis
auch die übrigen, angeblich verschwundenen Akten aus Schröders
Dunkelkammer wieder ans Licht der Öffentlichkeit geraten. Bereits
früher gab es Berichte, dass die Staatsanwaltschaft Bonn vom
Bundeskanzleramt als fehlend bezeichnete Akten entdeckt hatte.
Jetzt stellt sich die Frage, ob der Chef des Bundeskanzleramtes,
Staatssekretär Steinmeier, und seine Helfer amtlich und in strafbarer
Weise gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn falsche Anschuldigungen
erhoben haben und die Staatsanwaltschaft deshalb Ermittlungen
aufnehmen muss. In diesem Zusammenhang müsste die Staatsanwaltschaft
prüfen, ob die Räumlichkeiten des Bundeskanzleramtes und ggf. weitere
Gebäude der Regierung nach den angeblich verschwundenen
Kanzleramtsakten zu durchsuchen sind. Um Licht in die
Verleumdungskampagne der Führungsspitze des Bundeskanzleramts zu
bringen, habe ich folgende Fragen gestellt: Trifft es zu, dass der
Ermittlungsführer des Bundeskanzleramts im disziplinaren
Vorverfahren, Dr. Burkhard Hirsch, während seiner Vorermittlungen die
Staatsanwälte beim Landgericht Bonn ins Vertrauen gezogen und ihnen
zugesichert habe, sämtliche Erkenntnisse an sie weiterzuleiten?
Welche Kontakte und auf welcher Rechtsgrundlage hat der Ermittler
im disziplinaren Vorverfahren, Dr. Burkhard Hirsch, mit der
Staatsanwaltschaft Bonn gehabt?
Angebliche Bestechung im Zusammenhang mit der Privatisierung von
Leuna/Minol.
Die rot-grüne Bundesregierung wollte der Regierung Kohl mit der
Privatisierung von Leuna den Stempel der Korruption aufdrücken.
Fakten spielten bei diesem Vorwurf keine Rolle. Weder
Untersuchungsausschüsse noch Staatsanwaltschaft oder EU-Kommission
haben Hinweise für eine strafbare Handlung gefunden. Deswegen hat
sich die rot/grüne Bundesregierung, die heute den Eindruck erweckt,
Leuna-Akten seien vernichtet worden, als Nebenklägerin aus dem Elf-
Aquitaine-Prozess zurückgezogen. Die von der Bundesregierung
beauftragten Anwälte begründen dies damit, dass die Bundesregierung
es `nicht mehr für opportun hält, ihren Status als Nebenkläger in
diesem Verfahren aufrecht zu erhalten.´
Eine Unverschämtheit ist es, wenn das Bundeskanzleramt – wie
berichtet – gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn zwar auf
Ermittlungsverfahren der EU-Kommission in Sachen Leuna hinweist, aber
das Ergebnis vom 30.10.2002 verschweigt: `keine Hinweise auf eine
Überhöhung der Kosten oder unkorrekte Verbuchungen´. Hierzu haben die
Abgeordnete Gitta Connemann, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Christoph
Bergner und Ingo Wellenreuther u. a. folgende Fragen gestellt:
Inwieweit trifft der Bericht der WELT vom 3. Juni 2003 zu, dass
die Bundesregierung auf eine weitere „Verfolgung der Nebenklage“ in
dem derzeit in Paris laufenden Prozess gegen frühere Manager von Elf-
Aquitaine verzichtet hat und die Anwälte der Bundesrepublik
Deutschland gegenüber dem Gericht erklärt haben: „Die Bundesrepublik
Deutschland und die BvS haben uns in Kenntnis gesetzt, dass sie es
nicht mehr für opportun halten, ihren Status als Nebenkläger in
diesem Verfahren aufrechtzuerhalten“?
Seit wann war die Bundesrepublik Deutschland in dem in Paris
laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren als Privatbeteiligte
zugelassen, und welche Gründe waren maßgebend, sich als
Privatbeteiligte an diesem Verfahren zu beteiligen?
Was ist das Ergebnis der Auswertung der Unterlagen, die den
Anwälten der Bundesrepublik Deutschland aus den Ermittlungsakten in
dem in Paris laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren unter anderem
gegen verschiedene ehemalige Mitarbeiter von Elf-Aquitaine überlassen
wurden?
Wie hoch sind die durch die Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland als Privatbeteiligte in diesem Verfahren insgesamt für
die Bundesrepublik Deutschland entstandenen Kosten?
Wie lautet konkret die Entscheidung der EU-Kommission, wonach die
Beihilfen für die Leuna-Raffinerie rechtmäßig waren?
Hat die Bundesregierung vor der Entscheidung der EU-Kommission,
dass die Beihilfen für die Leuna-Raffinerie rechtmäßig waren,
Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission erhalten?
Seit wann ist dem Bundesminister der Finanzen die Entscheidung der
EU-Kommission zu den Beihilfen für die Leuna-Raffinerie bekannt, dass
die Behauptungen, es seien überhöhte Investitionskosten angegeben
worden, um höhere Beihilfen in Anspruch nehmen zu können, unbegründet
waren und die Zahlungen für den Bau der Anlage ordnungsgemäß
vorgenommen und verbucht wurden?
Besteht die Taskforce Leuna/Minol weiter, die lt. Mitteilung des
BMF vom 8. Mai 2002 ihre Ermittlungen „bis auf weiteres“ eingestellt
haben soll?
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
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