Böhmer: Für den Ansatz des Stammzellgesetzes auch auf EU-Ebene werben
Berlin (ots)
Anlässlich der morgen anstehenden Entscheidung der EU-Kommission über die Zulassung der Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Das Moratorium zur EU-Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen läuft Ende des Jahres aus. Ein Gesetzesentwurf der EU- Kommission, der morgen verabschiedet werden soll, sieht vor, in Zukunft auch Forschungsprojekte zu fördern, bei denen so genannte überzählige Embryonen aus In-vitro-Fertilisation getötet werden dürfen. Mit deutschen Steuergeldern würde damit finanziert, was in Deutschland ausdrücklich verboten ist. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, sich mit aller Macht dafür einzusetzen, dass der Kommissionsentwurf geändert wird. Unverzichtbarer Mindeststandard ist die Einführung einer Stichtagsregelung, wie sie in Deutschland existiert. Sie würde sicherstellen, dass auch in Europa keine Embryonen zu Forschungszwecken getötet werden.
Die deutsche Gesetzgebung ist auch für Regelungen auf europäischer Ebene richtungsweisend. Genau heute vor einem Jahr trat das deutsche Stammzellgesetz in Kraft. Die Einfuhr und die Verwendung humaner embryonaler Stammzellen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zugelassen. Mit der Stichtagsregelung wird sichergestellt, dass keine Embryonen für die Forschung in Deutschland getötet werden. Das Gesetz schiebt damit jeder verbrauchenden Embryonenforschung einen Riegel vor.
Nach einem Jahr wird deutlich: Das Stammzellgesetz hat sich bewährt. Auch neuere Forschungsergebnisse im Bereich der Reprogrammierung ändern nichts an der Tragfähigkeit des Gesetzes.
Das Stammzellgesetz lässt nur Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen zu. Denn vergleichende Forschung im Bereich von embryonalen und adulten Stammzellen hilft, die ethisch unbedenkliche Forschung an adulten Stammzellen voranzubringen. In den letzten zwölf Monaten wurden mehrere Anträge zur Grundlagenforschung gestellt. Nach sorgfältiger Prüfung wurden die Anträge des Bonner Neurologen Oliver Brüstle und des Kölner Herzforschers Jürgen Hescheler und des Herzspezialisten Wolfgang-Michael Franz genehmigt. Die Erfahrungen zeigen: Die zur Verfügung stehende Anzahl an Stammzellen ist ausreichend. Die Forschung in Deutschland bleibt mit dem Stammzellgesetz im internationalen Vergleich führend.
Was sich in Deutschland als tragfähig erwiesen hat, könnte auch auf die europäische Ebene ausstrahlen. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, in der Europäischen Union mit allem Nachdruck für den Ansatz des Stammzellgesetzes zu werben.
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