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Böhmer: Für den Ansatz des Stammzellgesetzes auch auf EU-Ebene werben

Berlin (ots)

Anlässlich der morgen anstehenden Entscheidung der
EU-Kommission über die Zulassung der Tötung von Embryonen zu
Forschungszwecken erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Das Moratorium zur EU-Förderung der Forschung an embryonalen
Stammzellen läuft Ende des Jahres aus. Ein Gesetzesentwurf der EU-
Kommission, der morgen verabschiedet werden soll, sieht vor, in
Zukunft auch Forschungsprojekte zu fördern, bei denen so genannte
„überzählige“ Embryonen aus In-vitro-Fertilisation getötet werden
dürfen. Mit deutschen Steuergeldern würde damit finanziert, was in
Deutschland ausdrücklich verboten ist. Die Bundesregierung ist daher
aufgefordert, sich mit aller Macht dafür einzusetzen, dass der
Kommissionsentwurf geändert wird. Unverzichtbarer Mindeststandard ist
die Einführung einer Stichtagsregelung, wie sie in Deutschland
existiert. Sie würde sicherstellen, dass auch in Europa keine
Embryonen zu Forschungszwecken getötet werden.
Die deutsche Gesetzgebung ist auch für Regelungen auf europäischer
Ebene richtungsweisend. Genau heute vor einem Jahr trat das deutsche
Stammzellgesetz in Kraft. Die Einfuhr und die Verwendung humaner
embryonaler Stammzellen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind
nur unter sehr engen Voraussetzungen zugelassen. Mit der
Stichtagsregelung wird sichergestellt, dass keine Embryonen für die
Forschung in Deutschland getötet werden. Das Gesetz schiebt damit
jeder verbrauchenden Embryonenforschung einen Riegel vor.
Nach einem Jahr wird deutlich: Das Stammzellgesetz hat sich
bewährt. Auch neuere Forschungsergebnisse im Bereich der
Reprogrammierung ändern nichts an der Tragfähigkeit des Gesetzes.
Das Stammzellgesetz lässt nur Grundlagenforschung an embryonalen
Stammzellen zu. Denn vergleichende Forschung im Bereich von
embryonalen und adulten Stammzellen hilft, die ethisch unbedenkliche
Forschung an adulten Stammzellen voranzubringen. In den letzten zwölf
Monaten wurden mehrere Anträge zur Grundlagenforschung gestellt. Nach
sorgfältiger Prüfung wurden die Anträge des Bonner Neurologen Oliver
Brüstle und des Kölner Herzforschers Jürgen Hescheler und des
Herzspezialisten Wolfgang-Michael Franz genehmigt. Die Erfahrungen
zeigen: Die zur Verfügung stehende Anzahl an Stammzellen ist
ausreichend. Die Forschung in Deutschland bleibt mit dem
Stammzellgesetz im internationalen Vergleich führend.
Was sich in Deutschland als tragfähig erwiesen hat, könnte auch
auf die europäische Ebene ausstrahlen. Es ist die Aufgabe der
Bundesregierung, in der Europäischen Union mit allem Nachdruck für
den Ansatz des Stammzellgesetzes zu werben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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