Koschyk: Über Inhalt und Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes die Wahrheit sagen, Frau Dr. Sonntag-Wolgast!
Berlin (ots)
Zur heutigen Erklärung der Vorsitzenden des Innenauschusses zum angeblichen Inhalt des Zuwanderungesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der Aufruf an die Union, dem Entwurf zum Zuwanderungsgesetzes im Vermittlungsverfahren zuzustimmen, und hierfür Druck durch falsche Behauptungen über Inhalt und Auswirkungen erzeugen zu wollen, geht ins Leere.
Wenn SPD und Grüne wirklich Verhandlungen über dieses Gesetz hätten haben wollen, hätten sie dies schon vor einem Jahr haben können. Das aber hat der damalige Bundesratspräsident Wowereit von der SPD durch seine verfassunsgwidrige Abstimmung planmäßig verhindert. Der rot-grüne Entwurf ist ein Zuwanderungserweiterungsgesetz und bereits in seiner Grundsubstanz und gesamten Systematik verfehlt, weil es durchgängig auf offensive Zuwanderung ausgerichtet ist. Wer die Zuwanderung z.B. im Bereich Arbeitsmigration, humanitäre Zuwanderung, Familiennachzug ausweitet, der erhält mehr Zuwanderung. Eins plus Eins ist zwei, und nicht minus zwei, wie uns eingeredet werden soll.
Es ist verantwortungslos, dass die rot-grüne Bundesregierung durch ihr Doppelspiel über die EU-Asylpolitik und das Zuwanderungsgesetz das geltende Recht rückgängig machen will.
Angesichts von durch den Vizekanzler Fischer prognostizierten 5 Millionen deutschen Erwerbslosen und berstenden Sozialsystemen ist eine auf offensive Zuwanderung gerichtete Politik ein Schritt in die falsche Richtung. In Brüssel verhandelt die Bundesregierung auf der Grundlage ihres bislang gescheiterten und auf Zuzugserweiterung gerichteten Zuwanderungsgesetzes. Hierdurch schafft sie Stück für Stück vollendete Fakten für die nationale Gesetzgebung. Sie schafft die Voraussetzungen, um ihr erneut vom Scheitern bedrohtes Zuwanderungsgesetz über den Umweg europäischer Regelungen durchzusetzen. Einigen auf Zuzugserweiterung ausgerichteten Richtlinien der EU-Kommission hat die Bundesregierung bereits zugestimmt, zwei weitere von ganz entscheidender Bedeutung stehen zur Abstimmung an. Sollte die Bundesregierung demnächst auch diesen Richtlinien zustimmen, wäre es besser, bei den geltenden nationalen Ausländer- und Asylrechtsregelungen zu bleiben, denn die geplanten europäischen Richtlinien werden die Asylrechtsreform des Jahres 1993 rückgängig machen und zu neuen Flüchtlingsströmen führen.
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