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Koschyk: Über Inhalt und Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes die Wahrheit sagen, Frau Dr. Sonntag-Wolgast!

Berlin (ots)

Zur heutigen Erklärung der Vorsitzenden des
Innenauschusses zum angeblichen Inhalt des Zuwanderungesetzes erklärt
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB:
Der Aufruf an die Union, dem Entwurf zum Zuwanderungsgesetzes im
Vermittlungsverfahren zuzustimmen, und hierfür Druck durch falsche
Behauptungen über Inhalt und Auswirkungen erzeugen zu wollen, geht
ins Leere.
Wenn SPD und Grüne wirklich Verhandlungen über dieses Gesetz
hätten haben wollen, hätten sie dies schon vor einem Jahr haben
können. Das aber hat der damalige Bundesratspräsident Wowereit von
der SPD durch seine verfassunsgwidrige Abstimmung planmäßig
verhindert. Der rot-grüne Entwurf ist ein
Zuwanderungserweiterungsgesetz und bereits in seiner Grundsubstanz
und gesamten Systematik verfehlt, weil es durchgängig auf offensive
Zuwanderung ausgerichtet ist. Wer die Zuwanderung z.B. im Bereich
Arbeitsmigration, humanitäre Zuwanderung, Familiennachzug ausweitet,
der erhält mehr Zuwanderung. Eins plus Eins ist zwei, und nicht minus
zwei, wie uns eingeredet werden soll.
Es ist verantwortungslos, dass die rot-grüne Bundesregierung durch
ihr Doppelspiel über die EU-Asylpolitik und das Zuwanderungsgesetz
das geltende Recht rückgängig machen will.
Angesichts von durch den Vizekanzler Fischer prognostizierten 5
Millionen deutschen Erwerbslosen und berstenden Sozialsystemen ist
eine auf offensive Zuwanderung gerichtete Politik ein Schritt in die
falsche Richtung. In Brüssel verhandelt die Bundesregierung auf der
Grundlage ihres bislang gescheiterten und auf Zuzugserweiterung
gerichteten Zuwanderungsgesetzes. Hierdurch schafft sie Stück für
Stück vollendete Fakten für die nationale Gesetzgebung. Sie schafft
die Voraussetzungen, um ihr erneut vom Scheitern bedrohtes
Zuwanderungsgesetz über den Umweg europäischer Regelungen
durchzusetzen. Einigen auf Zuzugserweiterung ausgerichteten
Richtlinien der EU-Kommission hat die Bundesregierung bereits
zugestimmt, zwei weitere von ganz entscheidender Bedeutung stehen zur
Abstimmung an. Sollte die Bundesregierung demnächst auch diesen
Richtlinien zustimmen, wäre es besser, bei den geltenden nationalen
Ausländer- und Asylrechtsregelungen zu bleiben, denn die geplanten
europäischen Richtlinien werden die Asylrechtsreform des Jahres 1993
rückgängig machen und zu neuen Flüchtlingsströmen führen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
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