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Paziorek/Flachsbarth/Petzold: Zuständigkeitsverschiebung im Gentechnikrecht schwächt Umweltschutz

Berlin (ots)

Aus Anlass der Beratungen eines Gesetzentwurfs zur
Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht im Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages
erklären der umweltpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, die
Berichterstatterin der Unionsfraktion für Bio- und Gentechnik, Dr.
Maria Flachsbarth MdB, und der stellvertretende Vorsitzende des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des
Bundestages, Ulrich Petzold MdB:
Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung von Zuständigkeiten im
Gentechnikrecht führt zu einer unverantwortlichen institutionellen
Schwächung des Umweltschutzes.
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002
wurde die federführende Zuständigkeit für Gentechnik vom
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) auf das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
übertragen. Die Zuständigkeit für Genehmigungen nach dem
Gentechnikgesetz sollen künftig nicht mehr beim Robert-Koch-Institut
(RKI), sondern beim Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelt werden. Das RKI bleibt
demnach Benehmensbehörde.
Innerhalb des BMU soll die Zuständigkeit als Einvernehmensbehörde
bezüglich des Genehmigungs-verfahrens über die Freisetzung und das
Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen vom
Umweltbundesamt (UBA) auf das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
übertragen werden.
Mit dieser Umorganisation der Zuständigkeiten im Bio- und
Gentechnikrecht wird mutwillig eine bewährte Kompetenzstruktur
zerschlagen. Ohne Not wird auf die seit Jahren international
anerkannte Kompetenz des RKI verzichtet. Durch die zusätzliche
Einbeziehung des BVL entsteht zudem zusätzlicher bürokratischer
Aufwand. Auch der Verzicht auf das Umweltbundesamt als
Genehmigungsbehörde ist völlig unverständlich. Bei der Gentechnik
treten durch die Vielzahl möglicher Anwendungen und Wirkungsbereiche
von gentechnisch veränderten Organismen querschnittsartige Fragen aus
allen Bereichen des Umweltschutzes auf.
Das UBA stellt seit Jahren seine Kompetenz in verschiedenen
Bereichen des Umweltschutzes, wie Boden, Wasser, Luft, Klima, das
Wirkungsgefüge zwischen diesen Elementen sowie die gesundheitlichen
Belange des Umweltschutzes eindrucksvoll unter Beweis. Prüfungen im
Rahmen der Genehmigungsverfahren von gentechnisch veränderten
Organismen sowie die Bewertung eines vernünftigen Monitorings müssen
die Auswirkungen im Zuge der Herstellung, Nutzung, Entsorgung von
gentechnisch veränderten Organismen auf die gesamte Umwelt und die
menschliche Gesundheit, also all die Schutzgüter, die Querbezüge zum
Pflanzenschutz und Biozidrecht aufweisen, herstellen. Auch hier ist
das UBA zuständige Behörde. Diese Aufgaben gehen weit über die
Kompetenzen des BfN, das für Naturschutz und Landschaftspflege
zuständig ist, hinaus.
Somit stellt sich die Frage, ob mit dieser Kompetenzneugestaltung
die Position der sog. Kritiker der Gen- und Biotechnologie gestärkt
werden soll. Als Geschenk zum Richtfest des UBA-Neubaus in Dessau
kommt es jedenfalls unpassend.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt die
Zuständigkeitsverschiebung in Übereinstimmung mit dem Votum des
Bundesrates ab.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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