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Meister: Alte Bekannte in neuen Kleidern

Berlin (ots)

Anlässlich des Kabinettbeschlusses zum
Steueränderungsgesetz 2003 erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 2. September
2003 das Steueränderungsgesetz 2003 auf den parlamentarischen Weg
gebracht. Ziel des Gesetzes sind Maßnahmen zur Modernisierung und
Vereinfachung der Besteuerungspraxis. Hierzu gehört sicherlich die
Schaffung der Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung der
Lohnsteuerbescheinigung. Allerdings enthält der Gesetzentwurf auch
Regelungen, die „alte Bekannte“ sind und neue Bürokratie auslösen.
Die Bundesregierung unternimmt nach dem sog
Steuervergünstigungsabbaugesetz erneut einen Anlauf, die vom
Bundesfinanzhof gekippte Verwaltungsanweisung zum anschaffungsnahen
Aufwand gesetzlich zu normieren. Dabei war diese Regelung heftig
kritisiert worden, weil hohe Aufwendungen nach der Anschaffung eines
Gebäudes noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen müssen
und eine Abgrenzung von laufendem Erhaltungsaufwand und
anschaffungsnahem Aufwand ohnehin vorzunehmen ist. Deswegen ist nicht
einsichtig, warum die Bundesregierung an dieser Regelung festhalten
will.
Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsinstitute sollen
verpflichtet werden, dem Gläubiger von Kapitalerträgen – nicht der
Finanzverwaltung - eine Jahresbescheinigung mit allen für die
Besteuerung von Kapitalerträgen erheblichen Angaben auszustellen.
Damit kann dem Steuerpflichtigen die Erklärung seiner Kapitalerträge
zwar erleichtert werden. Die Bundesregierung wird jedoch erklären
müssen, warum sie jetzt Jahresbescheinigungen für Kapitalerträge
einführen will, obwohl sie die Einführung der Abgeltungssteuer ab
2005 angekündigt hat.
In Kleinbetragsrechnungen (=Gesamtbetrag nicht mehr als 100 Euro)
soll zusätzlich die Steuernummer des leistenden Unternehmers
aufgenommen werden. In Fahrausweisen, die für die Beförderung von
Personen ausgestellt werden und als Rechnung gelten, soll auf die
Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für die grenzüberschreitende
Beförderung von Personen im Luftverkehr hingewiesen und das
Ausstellungsdatum ausgewiesen werden. Dies führt zu einer starken
Bürokratisierung, die nicht allein mit der Bekämpfung des
Umsatzsteuerbetrugs (Kleinbetragsrechnungen!) gerechtfertigt werden
kann.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich wie bisher für ein
einfaches und transparentes Steuerrecht einsetzen. Insgesamt wäre es
wünschenswert, wenn die Bundesregierung ihre Kraft nicht auf zahllose
Einzelsteuergesetze verschwenden würde, sondern diese für eine
Gesamtreform eingesetzt hätte. Immer neue Änderungsgesetze sind nicht
geeignet, das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in die
Steuerpolitik zu festigen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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